EU-Gericht:Marktzulassung von Gen-Kartoffel Amflora nichtig

Beginn des Prozesses gegen Gentechnikgegner

Ihre Marktzulassung ist nichtig: die gentechnisch veränderte Stärke-Kartoffel Amflora.

(Foto: dpa)

Die Beschlüsse der EU-Kommission zur Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora sind vom Gericht der Europäischen Union für nichtig erklärt worden. Die Kommission habe die Verfahrensvorschriften für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU verletzt.

Das EU-Gericht (EuG) verbietet den Vertrieb und Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora. Grund sind Verfahrensfehler der EU-Kommission bei der Zulassung der Pflanze als Futtermittel und für die industrielle Verwendung durch den Konzern BASF, teilte das Gericht am Freitag in Luxemburg mit (die Erklärung als PDF).

Die EU-Kommission habe bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwar berücksichtigt, die EU-Behörde habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Gutachten der EFSA gegeben. Damit habe die Kommission die Verfahrenspflichten erheblich verletzt.

Neben dem Genmais MON810 ist die Kartoffel Amflora des deutschen BASF-Konzerns die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU erlaubt war. Sie war zudem für die Verarbeitung in Futtermitteln zugelassen.

Die EU-Kommission hatte Amflora 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren europaweit für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen. Ungarn klagte gegen die Entscheidung der Kommission. Das Mitgliedsland ist der Auffassung, dass von der Stärke-Kartoffel eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgehe.

2010 reagierten Umweltschützer mit scharfem Protest. Greenpeace sagte damals, die Kommission ingoriere die "erheblichen ökologischen und gesundheitlichen Risiken". Der Bund für Umwelt- und Naturschutz hatte die Entscheidung als einen "politischen Kniefall" vor dem Chemiekonzern BASF bezeichnet.

Da das Unternehmen bereits 2012 den Anbau der genetisch veränderten Kartoffel eingestellt hat, betrifft das Urteil BASF nicht mehr. Der Konzern begründete den Schritt im vergangenen Jahr mit der fehlende Akzeptanz der Technik in Europa.

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