Erneuerbare Energie:Energiewende-Veto

Solaranbieter Conergy

Ein Techniker prüft eine neu installierte Photovoltaik-Anlage.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Das Gericht der Europäischen Union stuft das Fördergesetz als Beihilfe ein, die genehmigt werden muss. Allerdings eine alte Fassung des Gesetzes.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Im Streit um ihre Autonomie bei der Förderung erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung eine Schlappe erlitten. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Dienstag die Haltung der Brüsseler EU-Kommission, bei der deutschen Ökostromförderung handele es sich um eine staatliche Beihilfe. Das Gleiche gelte für Rabatte, die großen Energieverbrauchern eingeräumt werden. Das Gericht wies die Klage des Bundes rundweg ab (Rechtssache T-47/15).

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