Erbschaftsteuer:Kein Rabatt

Die Länder lehnen großzügigere Regelungen für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer ab. Das bedeutet Ärger für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der die Reform voranbringen muss.

Von Guido Bohsem, Berlin

Das Kuriose an der Reform der Erbschaftsteuer ist ja, dass Wolfgang Schäuble (CDU) den ganzen Ärger damit hat, aber nicht davon profitiert. Der Bundesfinanzminister sieht nämlich von den Einnahmen der Steuer gar nichts. Sie fließt alleine den Ländern zu. Trotzdem ist es Schäubles Aufgabe, die Reform der Steuer auszuarbeiten und vorzulegen - und sich damit den ganzen Ärger und Groll einzuhandeln, den Veränderungen an dieser Steuerart nun einmal mit sich bringen. Man kann mit den Chefs vieler mittelständischer Unternehmen über höhere Einkommensteuern und Sozialabgaben reden, bei der Erbschaftsteuer jedoch hört der Spaß auf. Bei dem Thema geht es nicht um Leben und Tod, wie es der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) einmal formulierte. Es geht um mehr.

Jetzt haben die Länder Schäubles Vorhaben besprochen und sie fordern umfangreiche Nachbesserungen. Insbesondere solche, die den Ärger für Schäuble noch vergrößern könnten. Das geht aus der gemeinsamen Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses hervor. Das Papier soll am Freitag der kommenden Woche offiziell von der Länderkammer beraten werden. Die Reform ist notwendig, weil das Verfassungsgericht Änderungen an der derzeit geltenden Erbschaftsteuer verfügt hatte.

Die obersten Richter hatten moniert, dass es beim Vererben von Unternehmen zu viele Ausnahmen gebe. Schäuble sagt, er halte sich mit seinen Vorschlägen eng an die Vorgaben aus Karlsruhe. Damit ist er vor allem in der eigenen Partei und in der CSU auf Kritik gestoßen. Insbesondere aus Hessen und Bayern kam Widerstand, weil Schäubles Vorschläge geeignet seien, die Unternehmen zu überfordern und das eigentümergeprägte, mittelständische Modell zu gefährden.

Die beiden Länder konnten sich im Bundesrat nicht durchsetzen. Die Länder betonen in ihrer Stellungnahme, dass die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer erhalten bleiben sollten. Die Länder finanzierten damit Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche wie Bildung und Infrastruktur. So sehr achten sie auf die Einnahmen, dass sie Zweifel an den von Schäuble in Aussicht gestellten zusätzlichen 200 Millionen Euro (geschätzte Einnahmen für 2015: 5,8 Milliarden Euro) hegen.

Die Schätzung könnte zu hoch ausgefallen sein, weil es neben den geplanten Verschärfungen auch noch Erleichterungen gebe, argumentieren die Länder. So würden etwa die Voraussetzungen für eine vollständige Verschonung des vererbten Betriebsvermögens gesenkt. Keinesfalls möchten die Länder also auf ihre Steuereinnahmen verzichten und enttäuschen damit die Hoffnungen der Unternehmer: "Der Bundesrat lehnt Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf mit dem Ziel einer weitergehenden Begünstigung von Unternehmen ab", heißt es in der Vorlage der Ausschüsse.

Wegen der niedrigen Zinsen gelten viele Firmen als wertvoller, als sie wirklich sind

Ob dies auch für Veränderungen an anderen Regelungen gelten soll, die außerhalb der eigentlichen Erbschaftsteuer liegen, ist noch offen. So hatte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) vorgeschlagen, das Bewertungsrecht zu ändern. Über dieses Regelwerk wird der steuerliche Wert eines Unternehmens ermittelt. Zur Berechnung wird unter anderem der aktuelle Zinssatz herangezogen. Je niedriger der Zins ist, desto höher ist die Bewertung des Betriebsvermögens. Wegen der anhalten Niedrigzinsphase gelten deshalb viele Unternehmen als wertvoller als sie es eigentlich wären, entsprechend höher fällt damit auch die Erbschaftsteuer aus. Die von Kauder vorgeschlagenen Änderungen sollten die Unternehmen entlasten.

Daraus dürfte jedoch nichts werden, weil sich zumindest die Finanzminister der Länder dagegen aussprechen. Der Bundesrat halte Änderungen am Bewertungsrecht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich, heißt es in der Empfehlung. Ein solcher Ansatz würde ferner dem Ziel der Koalition widersprechen, das Urteil der obersten Richter möglichst präzise und nicht ausufernd umzusetzen.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hingegen sieht das anders und schließt sich Kauders Meinung an. Nach Meinung der Minister müsse der gesetzliche Risikozuschlag von 4,5 Prozent auf bis zu sieben Prozent angehoben werden. Der steuerliche Wert der zu vererbenden Unternehmen werde so wieder dem tatsächlichen Wert angenähert.

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