Die Familienunternehmer haben der Erbschaftsteuer den Kampf angesagt: Denn sie kostet Arbeitsplätze - und hemmt Investitionen.
Es hat eine Weile gedauert, bis die Familienunternehmer so richtig in Gang gekommen sind. Aber nun rollt die Protestwelle gegen die geplante Reform der Erbschaftsteuer. 170 Unternehmen haben sich Anfang November der Baden-Badener Erklärung angeschlossen, einem Appell an die Bundestagsabgeordneten, "die Materie umfassend, sorgfältig und nachvollziebar" zu beraten. In der Liste der Unterzeichner, als deren Wortführer der Stuttgarter Rechtsanwalt und Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Brun-Hagen Hennerkes, gelten darf, finden sich so bekannte Namen wie Klett, Knauf oder Trigema.
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Die Protestwelle gegen die Reform der Erbschaftsteuer rollt. Einige Steuerrechtler halten Teile des geplanten Gesetzes sogar für verfassungswidrig. (© Foto: dpa)
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"Die Erbschaftsteuer kostet jährlich 20.000 Arbeitsplätze", sagt Manfred Wittenstein, Präsident des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), einer von Familienunternehmern geprägten Branche. "Das Geld, das für die Erbschaftsteuer zurückgelegt werden muss, wird nicht investiert", sagt Wittenstein: "Es ist ja nicht so, dass wir Mittelständler unser Geld auf den Bahamas parken." Das geplante Gesetz sei ein "mittelstandsfeindliches bürokratisches Monster", das die Konsolidierung im Maschinenbau vorantreiben werde.
Vorwurf der Verfassungswidrigkeit
Die Reform sieht zwei Varianten vor. Bleibt der Betrieb mindestens sieben Jahre erhalten, so ist die Erbschaftsteuer auf 15 Prozent des Unternehmensvermögens zu zahlen, 85 Prozent bleiben steuerfrei. Die Lohnsummen der sieben Einzeljahre dürfen aber addiert nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme liegen, das Verwaltungsvermögen darf bis zu 50 Prozent des gesamten Vermögens ausmachen. Variante zwei: Das gesamte Vermögen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre fortgeführt wird. Die Lohnsumme muss mindestens 1000 Prozent des Ausgangswertes betragen, das Verwaltungsvermögen darf höchstens zehn Prozent des Gesamtwertes ausmachen.
Schon jetzt halten Steuerrechtler wie Paul Kirchhof Teile des geplanten Gesetzes für verfassungswidrig. Das sieht auch VDMA-Präsident Wittenstein wegen der vielen Ausnahmen so. Auswandern wollen er und seine Erben dennoch nicht. "Das kann doch nicht die Folge der Erbschaftsteuer sein. Man will ja in dem Land, in dem man geboren ist, auch leben und es weiterentwickeln."
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(SZ vom 27.11.2008/ld/mel)
Linke-Vize-Chefin Wawzyniak
Wo nehmen Sie die 50 Mrd Entlastung der oberen 10% auf her?
Ich glaube, über eine Entlastung des "angestellten" Mittelstandes sind wir uns ziemlich einig. 42% Steuer + Soli + Rentenversicherung gibt eine Spitzenabgabenlast, die nicht mal in Schweden erreicht wird. In Deutschland beträgt die Abgabenlast des "Mittelstandes" mit 167% eines Durchschnittseinkommens (ca 51.000 Brutto) etwa 45.9%, das ist Platz drei in Europa hinter Belgien und Dänemark. Schweden kommt auf 38%, EU-15 Durchschnitt sind 35.6%.
Beim Normalverdiener ists nicht besser. Hier ist Deutschland mit 42% Abgabenlast auf Platz 1 in Europa, der EU Durchschnitt sind 30% und Schweden hat 27%. Auch beim verheirateten Normalverdiener + Ehefrau mit Nebenjob und 2 Kindern sind wir EU weit bei den Abgaben noch vorne. Auch hier 30% Abgabenlast, die EU-15 liegt bei 23%. Wir können jeder für uns mal überlegen, was wir mit typisch 7-10% mehr Netto anfangen könnten und ob die Gesundheitssysteme und Altersversorgungen in den umliegenden EU Staaten wirklich so schlecht sind um diesen Aufpreis zu rechtfertigen.
ist doch ganz einfach. Um die Erbschaftssteuer zahlen zu können, stellt man 20% der Belegschaft den Jobcentern zur Verfügung. Die können ja dann mit dem Erbschaftssteuer -Aufkommen die Zeit der Arbeitslosigkeit überbrücken. Vielleicht bleibt ja was über bei dieser merkwürdigen Rechnung. Oder man verkauft den ererbten Betrieb und schaut sich vom (steuergünstigen) Ausland aus das lustige Treiben in D. an.
Für den Einbehalt von Gewinnen habe ich ja noch Verständnis, aber Unternehmer, die bei dieser Gesetzeslage nicht den leichteren Weg wählen, sind entweder Idealisten oder Masochisten.
wie in den USA oder GB. Ich will aber auch nicht, dass die Erbschaftsteuer wie die Vermögenssteuer durch das BVerfGer gekippt wird. Das ist aber die Absicht der Union und der FDP: Ein Ungetüm vorlegen, das wieder aus Gleichheitsgesichtspunkten scheitern muss.
Die Profiteure sind die oberen 10 Prozent der Bevölkerung, die bereits jetzt jährlich um 50 Milliarden Euro entlastet werden. Dafür muss dann zum Teil das Lohn- und Einkommenssteueraufkommen der mittleren Einkommen herhalten. Dacore?
Eins ist aber sicher. Die Erbschaftssteuereinnahmen aus Aktiendepots dürften weitaus geringer ausfallen wie eingeplant ;-)
wenn ein mittelständler irgendwann mal erb.st bzw. die nachkommen diese zu zahlen haben, haben sie irgendetwas falsch gemacht. menschen (also in diesem fall unternehmer) bereiten sich auf die situation frühzeitig vor. will der staat ein gewisses steueraufkommen aus der erhebung der erb.st. einnehmen, sollte sie daher nicht zum hindernisgrund für spätere erben werden. dann würde das aufkommen sinken - eventuell aber das aufkommen aus der schenkungsteuer (leicht) ansteigen.
aber erb.st, vermögensteuer und schenkungsteuer aber eins gemeinsam: die problematik der ermittlung des verkehrswertes; das bverfg lässt grüßen. für die politik wird das einplanen des steueraufkommens noch unsicherer als es eh schon ist. somit sinkt auch die popularität einer solchen steuer in den reihen des bundestags. aber die nächste wahl kommt schon und somit wird das thema "gerechtigkeit" hochkonjunktur haben.
j.
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