Epidemie:Hamburg zahlt für Ehec-Fehlalarm

2011 hatten die Behörden vor mit Darmkeimen belasteten Gurken aus Spanien gewarnt - zu Unrecht, wie sich später herausstellte. Nun einigten sich die Hansestadt und die beiden klagenden Hersteller auf Schadenersatz.

Mehr als sechs Jahre nach dem schweren Ehec-Ausbruch in Norddeutschland hat sich die Stadt Hamburg mit spanischen Gemüseunternehmen auf Schadenersatz wegen irreführender Warnungen vor dem Verzehr von Gurken geeinigt. In einem Vergleich im Berufungsverfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht zahlt die Stadt zahle den beiden Klägern "statt der ursprünglich geforderten hohen Millionensummen jeweils einen mittleren sechsstelligen Betrag", teilte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde mit. Er bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung im Kern. Damit würden der jahrelange Rechtsstreit beendet und weitere Prozesskosten gespart. Die Kosten des Hauptverfahrens würden nun zwischen den beiden Parteien geteilt, weitere finanzielle Forderungen seien ausgeschlossen.

Zwischen Mai und Juli 2011 war vor allem in Norddeutschland die bislang schwerste Welle von Infektionen mit dem Darmkeim Ehec grassiert: 3800 Menschen erkrankten teils schwer, 53 von ihnen starben an den Folgen. Auf dem Höhepunkt der Epidemie hatte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) öffentlich über den Fund von Ehec-Keimen auf Gurken der klagenden Unternehmen aus Spanien berichtet: Bei drei Proben vom Hamburger Großmarkt, darunter einer Bio-Gurke, sei der Erreger eindeutig festgestellt worden, sagte sie. Tatsächlich waren auch Ehec-Erreger entdeckt worden - es handelte sich aber nicht um den hochgefährlichen Stamm, der für die Epidemie verantwortlich war. Das aber stellte sich erst später bei Detailuntersuchungen heraus, die zusätzliche Zeit beanspruchten. Als Ursache für die Infektionen wurden letztlich aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen ausgemacht.

Die Stadt hatte vor Gericht argumentiert, dass angesichts der rasanten Ausbreitung eine unverzügliche Warnung der Bevölkerung auch ohne genauere Kenntnis des Bakterienstamms erforderlich gewesen sei. Das hatte das Landgericht allerdings bereits in der Vorinstanz zurückgewiesen. Die Behörden hätten demnach deutlich machen müssen, dass der konkrete Erreger noch nicht identifiziert sei. Sie hätten so einen falschen Eindruck erweckt.

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