Die Zeitarbeitsverbände haben beantragt, in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden und somit einen flächendeckenden Mindestlohn durchzusetzen. Die SPD-Spitze ist erfreut - doch die Union dürfte sich querlegen.

Nach dem Koalitionsstreit über Mindestlöhne für Briefzusteller droht ein neuer Konflikt um Lohnuntergrenzen für Zeit- und Leiharbeiter.

Mindestlohn, AP

Mindestlohn-Plakat des Deutschen Gewerkschaftsbundes..... (© Foto: AP)

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Die Zeitarbeitsverbände IGZ und BZA beantragten bei Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz. Ziel ist es, einen flächendeckenden Mindestlohn für die gut 600.000 Beschäftigten Leih- und Zeitarbeiter in Deutschland durchzusetzen.

Der Tarifvertrag, den die beiden Verbände 2006 mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund abgeschlossen hatten, sieht Stundenlöhne von mindestens 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen vor.

Scholz begrüßt Vorstoß

Scholz begrüßte den Vorstoß und zeigte sich davon überzeugt, dass der Antrag Erfolg haben werde. Die in den Verbänden organisierten Unternehmen verträten weit über 50 Prozent der Beschäftigten, sagte der SPD-Politiker.

Damit dürften die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Entsendegesetz erfüllt sein. Ähnlich äußerte sich SPD-Fraktionschef Peter Struck: "Der Mindestlohn wird kommen", sagte er. In der Zeit- und Leiharbeit sei großer Missbrauch festzustellen.

Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) lehnt den Vorstoß allerdings strikt ab und will sich notfalls vor Gericht dagegen wehren. Er hatte mit den Christlichen Gewerkschaften einen Tarifvertrag geschlossen, der etwas geringere Stundenlöhne vorsieht.

AMP-Präsident Peter Mumme vertrat die Ansicht, der Vorstoß ziele allein darauf ab, unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Die Folge wäre ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm, von dem vor allem Nicht- und Geringqualifizierte betroffen wären.

Rechtsgutachten vorgelegt

Der Verband legte ein Rechtsgutachten vor, wonach es mit der Verfassung nicht zu vereinbaren sei, den mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen vorzuziehen.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium und die Union haben Bedenken gegen die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz angemeldet, weil sie den Verlust Tausender Arbeitsplätze befürchten. Eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sagte am Montag, man werde die Anträge überprüfen und nach Ablauf der Frist inhaltlich bewerten.

Dies gelte auch für die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme ins Entsendegesetz vorlägen. Die Frist für die Aufnahme in das Entsendegesetz läuft Ende März ab.

Beide Tarifpartner müssen Antrag stellen

Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Antrag beider Tarifpartner sowie eine Tarifbindung von mindestens 50 Prozent. Das bedeutet, dass die an den Tarifvertrag gebundenen Unternehmen mindestens die Hälfte der Beschäftigten einer Branche unter Vertrag haben müssen.

Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) vertreten nach eigener Darstellung rund 385.000 der insgesamt 600.000 Mitarbeiter. Hinzu kämen noch einmal 50.000 bis 100.000 Beschäftigte, die entsprechende Haustarifverträge hätten.

Umstritten sind aber nicht nur die konkreten Zahlen, sondern auch die weiteren Gesetzespläne von Scholz.

"Schwierige Fragen"

Das Wirtschaftsministerium hatte vergangene Woche beantragt, die Frist für die Ressortabstimmung zum Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungsgesetz um einen Monat zu verlängern, da die Entwürfe "schwierige Fragen aufwerfen".

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(AP/gba)