Hartz-IV-Familien bekommen kein Kleidergeld für Kinder. Doch das allein ist noch kein Grund zur Aufregung.
448 Euro hätte es gekostet, um die dreijährige Tochter und den vierjährigen Sohn komplett einzukleiden. Doch weil die Familie von Hartz IV lebt, war das Geld knapp.
Das Urteil des Bundessozialgerichts macht deutlich, wie wichtig es ist, dass der Gesetzgeber schnellstmöglich die Konsequenzen aus dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht. (© Foto: AP)
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Ihren Antrag auf eine einmalige Sonderzahlung lehnte die Behörde ab: Schließlich bekämen die Eltern monatlich pro Kind 207 Euro, das müsse reichen, um Sohn und Tochter nicht nur zu ernähren, sondern auch regelmäßig einzukleiden. Das Bundessozialgericht gab dem Amt jetzt recht. Nicht etwa, weil die Richter herzlos sind - sondern weil es so im Gesetz steht.
Das Urteil ist kein Grund, sich aufzuregen. Es macht nur deutlich, wie wichtig es ist, dass der Gesetzgeber schnellstmöglich die Konsequenzen aus dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht. Das Karlsruher Gericht hatte im Februar klargestellt, dass die Regelsätze für Kinder viel zu pauschal errechnet wurden.
Statt zu berücksichtigen, dass Kinder einen spezifischen Bedarf haben, wie beispielsweise Malzeug, Spielsachen und eben häufig neue Kleidung, hatte man einfach den Bedarf eines Erwachsenen genommen und je nach Alter gewisse Prozentsätze davon abgezogen. Kinder seien aber keine kleinen Erwachsenen, kritisierten die Richter. Und deshalb muss der Gesetzgeber jetzt neu rechnen, und zwar "realitätsgerecht".
Das heißt nicht zwangsläufig, dass Kinder in Zukunft mehr Geld bekommen. Auch wenn es kaum vorstellbar ist: Womöglich kommt bei der Neuberechnung tatsächlich heraus, dass 207 Euro (inzwischen sind es 215 Euro) genügen, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Aber dann ließe sich das wenigstens konkret belegen. Man wüsste es dann - und würde es nicht wie derzeit nur behaupten.
(SZ vom 24.03.2010/hgn)
DFB-Elf vor der Europameisterschaft
unserer Abgeordneten live erleben: Sie unterlaufen die Urteile des BGH mit einer Verfassungsänderung und bei den H 4 Sätzen für Kinder wird herauskommen, daß die Sätze ausreichen. Nur die Berechnungsmethode hat sich geändert. Es war von vornherein vorgegeben, daß dasselbe hinten rauskommen muß.
Arbeitsplätze, für Langzeitarbeitslose haben sie aber immer noch nicht. Fördern geht also nicht, aber fordern kann man immer mehr.
Ich bin sicher, daß die SPD, die wieder mal die H 4 Leute verraten hat, ihre Quittung in NRW bekommt. Steinmeier ist zu viel.
"Die dort verbriefte Unantasbarkeit der Würde des Menschen..."
Wie definieren Sie die Würde des Menschen? Dach über dem Kopf? Ausreichend zu essen, _gut_ zu essen, Klamotten, Markenklamotten? Wo ist die Grenze?
Bisher wurde das Existenzminimum nach dem statistischen Ausgabenverhalten der unteren 20% aller Einkommen OHNE Sozialhilfeempfänger bemessen, von diesen Ausgaben wurden typisch berufsbedingte Ausgaben (Webungskosten) abgezogen, fertig. Bei Kindern hat der Staat geschlampt und einfach X% eines Erwachsenen angekommen. Das gilt nicht nur fürs SGB-II, sondern auch für den steuerlichen Kinderfreibetrag.
Sie können bei Payback mal nachfragen, wie hoch die Ausgabendifferenz zwischen Singles, Paaren, Alleinerziehenden und Paaren mit Kindern ist bzw. für was diese Gruppen Geld ausgeben. Dank diesen Kartenprogrammen ist das Einkaufsverhalten der Deutschen bestens bekannt. Nur dem Staat gegenüber nicht.
Zitat: Das Bundesverfassungsgericht stellt bei der Berechnung auf das sogenannte Existenzminimum ab, das wiederum durch das deutsche Steuerrecht präzise definiert ist. ZE
Ich sag´s Ihnen mal in einfachen Worten:
Die Definition kann noch so präzise sein, wenn sie Unfug präzise definiert, bleibt sie Unfug. You got me?
und nur den Gesetzen verpflichtet. Insoweit hatten die Richter des Bundessozialgerichts keine andere Wahl. Was sie entschieden haben, ist nunmal geltendes Recht.
Für mein Empfinden hat die gesamte HartzIV-Gesetzgebung mit dem Grundgesetz absolut nichts zu tun. Die dort verbriefte Unantasbarkeit der Würde des Menschen gilt offensichtlich nicht für die HartzIV-Empfänger und schon gar nicht für deren Kinder.
Es hat doch nichts mit menschlicher Würde zu tun, wenn man ständig als Bittsteller auf den Ämtern sitzen muß, um sein Überleben zu sichern.
Und auf welch fruchtbaren Boden in diesem Zusammenhang in die Welt gesetzte Parolen fallen, merkt man eben z.B. an solchen Bemerkungen, daß sich Eltern nicht um ihre Kinder kümmern wollen. Sie tun das in der Regel genauso, wie sich HartzIV-Empfänger in der Mehrheit um Arbeit bemühen und eben nicht in der Hängematte liegen.
Was ich jetzt schreibe, bringt mir mit Sicherheit keine Beifallsstürme ein, aber gäbe es die DDR noch, würde die Führung diese Gelegenheit wohl kaum ausschlagen, um erstens im "Schwarzen Kanal" darüber herzufallen und zweitens ihre Bürger aufzurufen, Carepakete in den Westen zu schicken.
Wäre dann auch eine Gelegenheit, sich zu revanchieren und getragene Klamotten den armen Verwandten zukommen zu lassen. (Nehmt`s bitte nicht zu ernst!)
Die Bundestagswahl eine Farce.
Wenn wir nicht schleunigst aus ganz Deutschland ein einziges Leipzig machen........
*Während hier noch munter über die Kosten der Einkleidung für Kinder - allein, dass darüber gefeilscht wird, zeigt die ganze moralische Erbärmlichkeit des Apparates - diskutieren, feilt unser überpriviligiertes Ministertöchterchen und Luxusmutti 2.0 daran, wie sie die Arbeitnehmerrechte/Kündigungsschutz noch weiter schleifen kann.
Ich beginne zu hassen.
Paging