Entscheidung des Bundessozialgerichts:Das Kind wächst, Hartz IV noch nicht

Hartz-IV-Familien bekommen kein Kleidergeld für Kinder. Doch das allein ist noch kein Grund zur Aufregung.

Daniela Kuhr

448 Euro hätte es gekostet, um die dreijährige Tochter und den vierjährigen Sohn komplett einzukleiden. Doch weil die Familie von Hartz IV lebt, war das Geld knapp.

Ihren Antrag auf eine einmalige Sonderzahlung lehnte die Behörde ab: Schließlich bekämen die Eltern monatlich pro Kind 207 Euro, das müsse reichen, um Sohn und Tochter nicht nur zu ernähren, sondern auch regelmäßig einzukleiden. Das Bundessozialgericht gab dem Amt jetzt recht. Nicht etwa, weil die Richter herzlos sind - sondern weil es so im Gesetz steht.

Das Urteil ist kein Grund, sich aufzuregen. Es macht nur deutlich, wie wichtig es ist, dass der Gesetzgeber schnellstmöglich die Konsequenzen aus dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht. Das Karlsruher Gericht hatte im Februar klargestellt, dass die Regelsätze für Kinder viel zu pauschal errechnet wurden.

Statt zu berücksichtigen, dass Kinder einen spezifischen Bedarf haben, wie beispielsweise Malzeug, Spielsachen und eben häufig neue Kleidung, hatte man einfach den Bedarf eines Erwachsenen genommen und je nach Alter gewisse Prozentsätze davon abgezogen. Kinder seien aber keine kleinen Erwachsenen, kritisierten die Richter. Und deshalb muss der Gesetzgeber jetzt neu rechnen, und zwar "realitätsgerecht".

Das heißt nicht zwangsläufig, dass Kinder in Zukunft mehr Geld bekommen. Auch wenn es kaum vorstellbar ist: Womöglich kommt bei der Neuberechnung tatsächlich heraus, dass 207 Euro (inzwischen sind es 215 Euro) genügen, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Aber dann ließe sich das wenigstens konkret belegen. Man wüsste es dann - und würde es nicht wie derzeit nur behaupten.

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