Entscheidung des Bundesgerichtshofs:Deutsche Bahn muss überteuerte Stationsentgelte erstatten

Deutsche Bahn muss Entgelte erstatten

Reisende steigen am Hamburger Hauptbahnhof aus einem Zug der Privatbahn Metronom. Das Unternehmen hat gegen die Deutsche Bahn geklagt - und nun in letzter Instanz gewonnen.

(Foto: dpa)

Mehrere Bahnunternehmen haben gegen die Deutsche Bahn geklagt, es geht um Millionen. Der Staatskonzern soll von den Privatbetrieben zu viel Geld für die Benutzung von Bahnhöfen kassiert haben. Dieses muss die Deutsche Bahn zurückzahlen, entschied der Bundesgerichtshof.

Von Daniela Kuhr, Berlin

Die Deutsche Bahn hat von Wettbewerbern, aber auch von ihren eigenen Töchtern jahrelang zu hohe Preise für die Benutzung ihrer 5400 Bahnhöfe verlangt. Die DB Station & Service, eine Tochtergesellschaft der Bahn, muss deshalb zu viel verlangte Entgelte zurückerstatten. Das ist die Folge eines noch unveröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Leidtragende von überteuerten Stations- oder Trassenpreisen sind letztlich die Bahnfahrer, denn sie bekommen im Nahverkehr nicht das Angebot, das sie bekommen könnten, wenn die Preise angemessen wären. Denn seit 1996 bestellen die Länder den Nahverkehr, indem sie ein Bahnunternehmen damit beauftragen, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten zu befahren. Je mehr Geld dieses Bahnunternehmen aber für den Halt am Bahnhof oder für die Nutzung einer Trasse bezahlen muss, umso weniger Geld steht für das eigentliche Fahrangebot zur Verfügung.

Bahnunternehmen und Länder haben daher gleichermaßen ein Interesse daran, dass die Deutsche Bahn nicht zu viel Geld für ihre Bahnhöfe und Trassen kassiert. In dem Fall hatte sich das niedersächsische Bahnunternehmen Metronom dagegen gewehrt, dass die Deutsche Bahn von 2005 an das Preissystem für ihre Personenbahnhöfe umgestellt hatte. Der Halt an einzelnen Stationen kostete über Nacht deutlich mehr, zum Teil sogar bis zum Zehnfachen.

Alles in allem gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag

"Metronom war nicht das einzige Unternehmen, das sich dagegen wehrte", sagt Holger Schröder, Partner der Kanzlei Rödl & Partner, der das Verfahren für das niedersächsische Bahnunternehmen geführt hat. Er schätzt, dass etwa sechs bis acht Kläger gegen die Deutsche Bahn vorgehen und dass es alles in allem um einen zweistelligen Millionenbetrag geht, den die Verkehrsunternehmen zu viel bezahlt haben. "Die Entscheidung zeigt erneut, dass das Preissystem der Bahn völlig intransparent ist und eine strengere Regulierung dringend nötig ist", sagt Bernhard Wewers, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr.

Mit seinem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin bestätigt. Dieses hatte das Preissystem im Januar für "unbillig" erklärt und keine Revision zugelassen. Die Bahn legte Beschwerde ein - diese wurde vom BGH nun zurückgewiesen. Das Kammergericht hatte sich daran gestoßen, dass die Preiskalkulation so undurchsichtig sei.

Seit 2005 teilt die Bahn ihre Bahnhöfe in Kategorien ein, die davon abhängen, wie gut eine Station ausgestattet ist, wie viele Fahrgäste dort ein- und aussteigen. Das Kammergericht entschied: Zwar könne man für einen Bahnhof, der besser ausgestattet sei, einen höheren Preis verlangen. Es bestünden aber "erhebliche Anhaltspunkte" dafür, dass die Bahn bei der Festsetzung der Preise "die Grenzen der Billigkeit nicht einhielt". Ein Bahn-Sprecher wies das zurück. Die Preise seien der Bundesnetzagentur vorgelegt worden, diese habe nichts beanstandet, sagte er. Es dürfe keine "Doppelregulierung" geben: erstens durch die Netzagentur und anschließend durch die Zivilgerichte.

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