Entscheidung der US-Börsenaufsicht:Unternehmen dürfen Anleger per Twitter und Facebook informieren

Höhere Aktienkurse dank Sozialer Netzwerke: Die US-Börsenaufsicht hat entschieden, dass Unternehmen künftig kursrelevante Informationen per Twitter oder Facebook verbreiten dürfen. Mit Einschränkungen.

Etwas ganz großes versprach Elon Musk vergangene Woche per Twitter. In den Sozialen Netzwerken wurde daraufhin kräftig über die möglichen Neuigkeiten des Geschäftsführers von Tesla Motors, einem Hersteller von Elektroautos spekuliert. "Man sollte Tesla im Auge behalten", riet das Online-Wirtschaftsmagazin Quartz seinen Lesern.

Die Meldung, die auf die Ankündigung folgte, war dann doch keine so große Überraschung wie versprochen. Das Unternehmen erklärte, dass das neue Automodell Model S auch geleast werden könne. Dennoch hatte Musk offenbar Erfolg: In den Tagen, nachdem er den Tweet abgesetzt hatte, stieg der Wert der Aktie von Tesla Motors stark an.

So wie Musk kommunizieren mittlerweile immer mehr US-Unternehmen per Twitter oder Facebook mit ihren Investoren. Die Börsenaufsicht SEC hat deshalb reagiert und gestattet den Firmen offiziell die Nutzung Sozialer Netzwerke für die Bekanntgabe kursrelevanter Informationen. "Die meisten Sozialen Netzwerke eignen sich hervorragend für die Kommunikation mit Investoren", heißt es in einer Pressemitteilung. Allerdings gibt es Einschränkungen: So müssten die Anleger auch wissen, dass die Profile für diese Zwecke eingesetzt werden.

Hintergrund für die Entscheidung waren Ermittlungen der Börsenaufsicht zu Äußerungen von Reed Hastings, Geschäftsführer der Online-Videothek Netflix. Er hatte im Juli vergangenen Jahres auf seinem Facebookprofil geschrieben, dass Netflix-Kunden sich im Vormonat erstmals mehr als eine Milliarde Stunden Video online angesehen hätten.

Keine Sanktionen gegen Hastings

Die Börsenaufsicht störte sich daran, dass diese Neuigkeit, die Einfluss auf den Aktienkurs von Netflix haben könnte, nicht gleichzeitig allen Investoren zugänglich gemacht wurde. So habe eine Pressemitteilung wenige Stunden danach diese Information nicht enthalten und es habe auch keine Börsenmitteilung gegeben. Zudem hätten Netflix und Hastings das Facebook-Profil zuvor nie dafür benutzt, wichtige Unternehmens-Nachrichten zu verbreiten. Die Börsenaufsicht leitete eine Untersuchung ein, die jetzt abgeschlossen ist.

Im Fall von Hastings sieht die SEC von Sanktionen ab, weil es zu diesem Zeitpunkt noch Unklarheiten bei der Anwendung der Mitteilungs-Regeln in Online-Netzwerken gegeben habe, hieß es im Abschlussbericht. Für Nachahmer gab es aber eine Warnung: Wenn Anleger nicht wüssten, dass in einem privaten Profil eines Managers kursrelevante Informationen zu erwarten seien, würden solche Mitteilungen über Online-Netzwerke eher nicht akzeptiert.

Die Unternehmen scheinen sich uneinig darüber zu sein, was die Neuregelung jetzt konkret für sie bedeutet. Dafür sei es zu früh, zitiert das Wall Street Journal einen Sprecher von PepsiCo. Das Unternehmen hatte Mitte Februar per Twitter über die Umsätze des Unternehmens im letzten Quartal 2012 berichtet, erst anschließend sei der Bericht auch per Mitteilung verschickt worden. Die US-Großbank Goldman Sachs bedankte sich dagegen bei der Börsenaufsicht:

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