Elektroschrottgesetz:Elektrogeräte loswerden leichter gemacht

  • Seit Montag gilt ein neues Gesetz für die Rückgabe von Elektroschrott.
  • Abhängig von der Größe des Händlers können Kunden ihre Kleingeräte zurückgeben, ohne ein neues Gerät kaufen zu müssen.
  • Großgeräte müssen vom Händler nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm gleichzeitig ein neues, typgleiches Gerät kauft.

Von Katharina Kutsche

Ärgerlich ist es allemal, wenn der Toaster das Brot nicht mehr röstet, der Fön durchbrennt oder die Waschmaschine überläuft, anstatt die Kleidung zu spülen. Doch mit dem Neukauf ist es nicht getan, schließlich müssen die defekten Geräte richtig entsorgt werden, das war bisher aufwendig. In die Restmülltonne darf der Elektroschrott nicht, der Weg zum Recyclinghof ist je nach Wohnort umständlich, gerade mit sperrigen Großgeräten wie einer Waschmaschine. Nun soll das neue Elektroschrottgesetz die Entsorgung für den Verbraucher deutlich erleichtern.

Seit diesem Montag können Besitzer ihre Kleingeräte, also solche mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern, bei einem Elektro-Händler zurückgeben, unabhängig davon, ob sie dort ein neues Gerät kaufen oder nicht. Auch den Kassenbon des alten Geräts müssen Kunden nicht vorzeigen. Diese sogenannte "0:1-Rücknahme" gilt allerdings nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern, Betreiber von kleineren Läden sind von der Regelung ausgenommen. Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler können Kunden ebenfalls zurückgeben, sie müssen vom Händler aber nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm gleichzeitig ein neues, typgleiches Gerät kauft ("1:1-Rücknahme"). Dabei muss der Käufer dem Händler deutlich sagen, dass er sein altes Gerät im Tausch zurückgeben möchte. Außerdem gil die 1:1 Rücknahme-Pflicht ebenfalls nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern.

Die Masse an Elektroschrott in den Griff zu bekommen, ist dringend nötig

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, war bereits im Oktober 2015 in Kraft getreten. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in nationales Recht um. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagt: "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt."

Die Masse an Elektroschrott in den Griff zu bekommen, ist dringend nötig: Wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2006 noch 409 000 Tonnen an Altgeräten entsorgt, waren es 2014 bereits 706 000 Tonnen Elektro-Müll. Ein großer Teil landet aber noch immer im Hausmüll, obwohl das eigentlich verboten ist. Viele wertvollen Stoffe können dann nicht zurückgewonnen werden, weil sie mit dem restlichen Haushaltsabfall in der Müllverbrennungsanlage landen.

Seit Oktober galt für Händler noch eine Übergangsfrist. Sie sollten Zeit haben, die neuen Regelungen umzusetzen, etwa durch die Einrichtung von Rücknahmestellen. Diese Schonfrist ist am 24. Juli abgelaufen. Das Elektroschrottgesetz gilt seitdem auch für Online-Versandhändler mit einer Lager- und Versandfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Sie müssen die Altgeräte ebenfalls zurücknehmen und dürfen ihre Kunden nicht an öffentliche Recyclinghöfe verweisen. Das stellt den Versandhandel vor größere Hürden, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel: "Die Definition Lagerfläche wurde dabei von den Landesbehörden auf Regalfläche umdefiniert - dies aber nur bei den Onlinehändlern. Das kommt einer Diskriminierung des Onlinehandels gleich. Zugleich wird der Kreis der betroffenen Onlinehändler dadurch stark erweitert."

Neue Pflichten für die Hersteller

Aus Prothmanns Sicht ist damit nahezu jeder professionell agierende Onlinehändler von Elektro- und Elektronikgeräten von den Neuregelungen betroffen. Demnach müssen Versandhändler zukünftig anzeigen, wo sie dem Verbraucher welche Rücknahmestelle anbieten können. Beim Online-Händler Amazon etwa können Kunden Altgeräte mit einem Gewicht bis zu 31 kg und bestimmten Paketabmessungen mit vorfrankiertem Versandetikett zurückschicken. Andere Online-Shops verweisen auf eigene Standorte, an denen Elektronik-Müll kostenfrei abgegeben werden kann.

Das neue Gesetz erlegt auch den Herstellern von Elektrogeräten Pflichten auf: So müssen sich Produzenten und Importeure bei der "Gemeinsamen Stelle der Hersteller" registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland in den Verkehr bringen. Sie tragen außerdem die Kosten für die Rücknahme und Entsorgung der Altlasten und müssen eine "insolvenzsichere Garantie" für diese Finanzierung hinterlegen. In Deutschland werden diese Registrierungsaufgaben von der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) in Fürth wahrgenommen, beauftragt vom für die Marktüberwachung zuständigen Umweltbundesamt. Wer sich nicht registriert und trotzdem Elektro-Artikel verkauft, dem droht unter anderem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro und ein Vertriebsverbot.

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