Elektronische Steuererklärung mit Elster:Wenn Zahlendreher teuer werden

Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, nimmt dem Finanzamt Arbeit ab, wird aber unter Umständen dafür bestraft. Denn Fehler lassen sich hier nachträglich nicht mehr korrigieren - es sei denn, das Finanzamt profitiert davon.

Andreas Jalsovec

Der junge Mann macht einen äußerst entspannten Eindruck: Die Arme hinter dem Nacken verschränkt, sitzt er auf einer Maschine im Waschsalon, neben sich den Wäschekorb, auf den Knien ein Laptop. "Meine Steuer mache ich einfach im Schnelldurchgang", steht neben dem Bild des lässigen End-Zwanzigers, mit dem die Steuerverwaltung Werbung für ihre Finanz-Software Elster macht.

Tatsächlich steigt die Zahl derer, die ihre Steuer mit Elster oder einer anderen Software erledigen. So ganz locker allerdings, wie es die Werbung unterstellt, sollten sie es mit ihrer Erklärung nicht nehmen. Denn die Abgabe des Steuerformulars auf elektronischem Weg kann auch einen gravierenden Nachteil haben: Flüchtigkeitsfehler, wie etwa Zahlendreher, lassen sich unter Umständen nicht mehr nachträglich korrigieren. "Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Fehler zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirkt", erläutert Anita Käding, Expertin beim Bund der Steuerzahler.

Grund dafür ist nach Angaben des Steuerzahlerbundes eine Gesetzeslücke in der Abgabenordnung. Normalerweise kann jeder Steuerpflichtige, sobald er seinen Bescheid vom Finanzamt bekommen hat, einen Monat lang Einspruch dagegen einlegen. Die Abgabenordnung sieht außerdem vor, dass "offenbare Unrichtigkeiten" auch nach dieser Frist noch korrigiert werden können.

Gemeint sind damit typische Unachtsamkeiten wie eben Zahlendreher, eine Null zu viel, ein Komma an der falschen Stelle - alles scheinbare Kleinigkeiten, die jedoch die Steuerlast deutlich steigen lassen können. Solche Fehler können Steuerpflichtige im Nachhinein noch ausbessern lassen. Allerdings nur, wenn das Finanzamt für den Fehler verantwortlich ist.

Genau da liegt das Problem. Eine Steuererklärung auf Papier muss vom Sachbearbeiter im Finanzamt elektronisch erfasst werden. Übersieht er dabei einen Fehler, ist am Ende die Behörde dafür verantwortlich. Deswegen können solche Schnitzer noch nach der Einspruchsfrist ausgebessert werden.

"Auch die Fehler der Bürger sollten korrigiert werden"

Fehler werden durch automatisierte Bearbeitung übersehen

"Mittlerweile jedoch kommen viele Erklärungen elektronisch bei den Steuerbehörden an und werden dort oft automatisiert weiter verarbeitet", berichtet Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Ein Steuerbeamter bekommt die Erklärung oft gar nicht mehr zu Gesicht.

Die Folge: Fehler, die nach Einspruchsfrist entdeckt werden, muss sich der Bürger selbst zuschreiben lassen. "Solche Fehler kann man laut Abgabenordnung jedoch nur noch dann korrigieren, wenn sie zum Nachteil der Behörde sind", sagt Käding. Geht dagegen dem Steuerpflichtigen Geld verloren, gibt es keine Korrekturmöglichkeit. "Im Klartext heißt das: Die Bürger nehmen dem Finanzamt mit der elektronischen Steuererklärung Arbeit ab - und werden dafür unter Umständen bestraft", meint Uwe Rauhöft.

Zusammen mit Steuerzahlerbund und dem Steuerberaterverband fordern die Lohnsteuerhilfevereine daher eine Änderung der Abgabenordnung. "Nicht nur die Fehler der Finanzbeamten, auch die der Bürger müssen korrigiert werden können", betont Käding.

Das gelte umso mehr, als es bei anderen Fehlerquellen ähnliche Probleme gebe, ergänzt Uwe Rauhöft - etwa, wenn ein Steuerpflichtiger unvollständige Angaben mache. Auch die würden durch die automatisierte Bearbeitung oft übersehen. "Bemerkt man das innerhalb der Einspruchsfrist nicht, ist man auch hier am Ende möglicherweise der Dumme." Mittlerweile, so Rauhöft, gebe es zu solchen Fällen etliche Gerichtsverfahren. Einige davon sind bereits beim Bundesfinanzhof anhängig.

Um diesem Schicksal zu entgehen, rät der Steuerzahlerbund dazu, bei der Eingabe der Daten in die elektronische Steuererklärung besonders vorsichtig zu sein. "Und auch beim Kontrollieren des Steuerbescheids", meint Käding, "sollte man ganz genau hinschauen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: