Einlagensicherung:Wie deutsche Sparer für ausländische Banken haften sollen

ECB To Inaugurate New Headquarters

Die EU-Kommission präsentiert Pläne für eine Einlagensicherung: Aufnahme der EZB in Frankfurt am Main

(Foto: Thomas Lohnes/Getty)

An der europäischen Einlagensicherung sollen sich nach dem Plan der EU-Kommission alle Geldhäuser der Euro-Zone beteiligen.

Fragen und Antworten von Cerstin Gammelin, Berlin

Die Europäische Kommission will bis zum Jahr 2024 eine europaweite Versicherung für Bankguthaben aufbauen. Finanzkommissar Jonathan Hill legte an diesem Dienstag den Gesetzentwurf zur Einführung des Europäischen Einlagensicherungssystem Edis vor. Der gemeinsame Versicherungstopf soll in drei Stufen errichtet werden und schrittweise nationale Einlagensysteme verschmelzen. Ziel ist es, europaweit Guthaben auf Tagesgeld- oder Girokonten und Sparbüchern in einer Höhe von bis zu 100 000 Euro pro Konto zu garantieren. Die Garantie soll auch verhindern, dass Anleger ihre Banken stürmen, wenn sie fürchten, dass die Geldhäuser Pleite und ihre Guthaben verloren gehen könnten. Bisher garantieren die Nationalstaaten diese Summe.

Anders als zuletzt angekündigt, werden alle Banken der Euro-Zone an der europäischen Einlagensicherung teilnehmen müssen - auch Sparkassen und Volksbanken. Dagegen hatte die Bundesregierung bis hin zu Kanzlerin Angela Merkel vorab protestiert. Finanzkommissar Hill sperrte sich jedoch gegen automatische Ausnahmen für bestimmte Banken. Er kam den deutschen Bedenken insoweit entgegen, als dass die Institute ihre eigenen Sicherungssysteme parallel zur EU-Vollversicherung behalten dürfen. Zudem will er die deutsche Sorge, dass Banken aus ärmeren Ländern das System zulasten prosperierender Staaten ausplündern könnten, durch Risikoprämien ausgleichen. "Sichere Banken zahlen weniger Beiträge, weniger sichere Banken zahlen höhere Beiträge", sagte Hill. Die Versicherung sei "kein Freifahrtschein" für klamme Banken. Die Kommission kam der Forderung aus Berlin nach, die Risiken in den Bankbüchern zu reduzieren. Sie will zeitnah einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der den Anteil von Staatsanleihen begrenzt. Das EU-Parlament und der Europäische Rat müssen dem Vorschlag der Kommission zustimmen

Wie funktioniert das Europäischen Einlagensicherungssystem EDIS?

Vom Prinzip her wie eine Autoversicherung. Jede Bank zahlt wie jeder Halter ein. Wer sicher fährt oder wirtschaftet, kann seine Beiträge reduzieren. Im Falle eines Unfalls haftet die Versicherung, die Beiträge des Verursachers steigen.

Wie wird die gemeinsame Einlagenversicherung aufgebaut?

Bis 2020 soll das europäische System als "Rückversicherung" dienen. Geht eine Bank pleite, würden Kunden aus dem entsprechenden nationalen Sicherungsfonds entschädigt. Erst wenn dies nicht ausreicht, würde der europäische Fonds einspringen. Entsprechende Hilfen müssten zurückgezahlt werden. In der zweiten Stufe ab 2020 soll der Anteil aus dem europäischen System bei Ausfällen von anfangs 20 Prozent von Jahr zu Jahr steigen. Aus der Rückversicherung würde eine Mitversicherung. In Stufe drei soll im Jahr 2024 die vollkommene Vergemeinschaftung der Risiken erreicht werden - Vollversicherung.

Wer muss daran teilnehmen?

Alle 19 Euro-Länder sind verpflichtet, teilzunehmen. Die gemeinsame Einlagensicherung ist Bestandteil der Bankenunion, mit der die Währungsunion besser vor Finanzkrisen geschützt werden soll. Dazu gehören außerdem die zentrale Aufsicht über die Banken der Euro-Zone sowie einheitliche Regeln zur Abwicklung von maroden Banken. Die gemeinsame Einlagensicherung greift erst dann, wenn die Nationalstaaten selbst nationale Sicherungssysteme aufgebaut und diese harmonisiert haben.

Warum müssen auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken die europäischen Einlagen garantieren?

Sparkassen und Genossenschaftsbanken gehören einem institutsspezifischen Haftungsverbund an. Gerät ein Institut in Schwierigkeiten, springt die von den Mitgliedern gemeinsam finanzierte Institutssicherung ein. Soweit die Theorie. Bei schweren Schocks, beispielsweise wenn mehrere Banken gleichzeitig in Schieflage geraten, kann es passieren, dass der Verbund nicht mehr in der Lageist, die betreffenden Institute vor der Pleite zu bewahren. Dann springt Edis ein.

Reicht nicht das institutseigene Sicherungssystem?

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass auch Banken, die einem Haftungsverbund angehören, wie beispielsweise die deutschen Landesbanken, nicht vor einer Insolvenz gefeit sind. Einige deutsche Landesbanken mussten mit Milliarden Euro rekapitalisiert beziehungsweise durch öffentliche Bürgschaften vor der Zahlungsunfähigkeit werden, darunter WestLB, NordLB, BayernLB, SachsenLB, HSH Nordbank und LBBW.

Profitieren Sparkassen und Volksbanken von dem EU-Versicherungstopf?

Sie werden wie alle anderen Einlagen-Institute in der Euro-Zone geschützt sein. Parallel existieren ihre institutsspezifischen Sicherungssysteme. Die Beiträge, die Volksbanken und Sparkassen in den Versicherungstopf einzahlen müssen, werden also geringer sein. Es sollen keine zusätzlichen Kosten auf die Institute zukommen. Sie werden nur relativ niedrige Beiträge zahlen, aber zusätzlichen Schutz erhalten.

Muss der deutsche Sparer für Banken in allen Euro-Ländern aufkommen?

Die Versicherung wird von den Banken finanziert. Alle Banken der Bankenunion werden Beiträge entrichten, mit denen alle teilnehmenden Banken unterstützt werden können. Die deutschen Institute werden nicht nur einzahlen, sondern auch Unterstützung erhalten.

Wird jede Bank vorbehaltslos unterstützt?

Es sind strenge Sicherheitsklauseln gegen Missbrauch vorgesehen. Hat ein Mitgliedstaat seinen Entschädigungsfonds gemäß Einlagensicherungsrichtlinie nicht aufgefüllt, greift die Versicherung nicht.

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