Einlagensicherung:So funktioniert der Schutz für Sparer

Wenn eine Bank pleite geht, sind Einlagen bis 100 000 Euro geschützt. Aber was passiert, wenn man zwei Konten beim gleichen Institut hat?

Von Felicitas Wilke

Wie sicher sind die Banken - und das Geld dort? Viele italienische Finanzinstitute, darunter auch Unicredit, das größte des Landes und Mutter der deutschen Hypo-Vereinsbank, sitzen auf faulen Krediten. Auch die politische Situation nach dem Brexit-Votum und die Unruhen in der Türkei tragen dazu bei, dass sich Menschen Sorgen um das Geld machen, das sie bei den Banken verwahrt haben. Zu Recht? Fragen und Antworten zur Einlagensicherung.

Was bedeutet die Einlagensicherung für Verbraucher?

Falls eine Bank pleitegeht, schützt die Einlagensicherung das Geld der Menschen bis zu einem bestimmten Betrag. In der EU liegt dieser gesetzlich vorgeschriebene Schutz bei 100 000 Euro. Er bezieht sich auf Guthaben, die auf einem Girokonto, Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten oder Sparbriefen liegen. Da die Garantie pro Kopf gilt, steigt die Summe beispielsweise beim gemeinsamen Konto eines Ehepaars auf 200 000 Euro.

Wenn Verbraucher besondere Umstände nachweisen können, sind sie sogar bis zu einem Betrag von 500 000 Euro geschützt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Betroffenen gerade ihr Haus verkauft und deshalb viel Geld auf dem Konto liegen haben.

Die Einlagensicherung gilt pro Kunde und Bank. Das heißt: Wer zwei Konten bei einer Bank hat, ist nicht doppelt abgesichert. Wer seine Konten bei unterschiedlichen Instituten unterhält, profitiert hingegen mehrfach vom Schutz. Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, rät Anlegern daher, ihr Vermögen ab einem Betrag von 100 000 Euro auf mehrere Banken zu verteilen.

Wer steht für die Garantie gerade?

Zunächst die Banken. In Deutschland muss jede Bank jährliche Beiträge in ein Sicherungssystem einzahlen. Falls ein Institut zahlungsunfähig wird, werden dessen Kunden über die Mittel des Sicherungstopfes entschädigt.

Die privaten Banken entrichten ihre Beiträge an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Für den Fall, dass das Geld nicht ausreicht, um alle Verbraucher auszuzahlen, verlangt die Einrichtung von ihren Mitgliedern Sonderbeiträge. Wenn mehrere Banken in die Pleite zu stürzen drohen, springt möglicherweise der Staat ein und rettet sie - wie während der Finanzkrise geschehen. Damals kaufte der Staat die Hypo Real Estate und Teile der Commerzbank.

Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben jeweils ihr eigenes System entwickelt und vermeiden damit bislang gänzlich Insolvenzen. Sobald ein Institut in Schwierigkeiten gerät, kann die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) den Vorstand der Bank abberufen und beispielsweise eine Fusion mit einem anderen Institut anordnen.

Was gilt über die 100 000-Euro-Grenze hinaus?

Die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen stellen sicher, dass Kunden 100 000 Euro erhalten, falls ihre Bank insolvent wird. Darüber hinaus zahlen viele Banken in freiwillige Sicherungssysteme ein.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert die Kunden der etwa 160 teilnehmenden, privaten Institute bis zu einer Summe von 20 Prozent der Eigenmittel der Bank ab. In der Regel ist das nach Angaben des Fonds mindestens eine Million Euro. Einen Rechtsanspruch haben die Bankkunden aber nicht. Die Volks- und Raiffeisenbanken versprechen, die Einlagen ihrer Kunden "unbegrenzt in voller Höhe" zu sichern, heißt es vom BVR. Grund sei das Frühwarnsystem, das dazu führe, dass "eine Volksbank niemals pleitegeht".

Was müssen Bankkunden beachten, die ihr Geld bei einer ausländischen Bank anlegen wollen?

Schon ein kurzer Blick auf Vergleichsportale verrät, dass bulgarische, maltesische oder niederländische Geldinstitute derzeit oft höhere Zinsen aufs Tagesgeld oder Festgeld zahlen als deutsche. Wer auf die Angebote von Banken aus dem europäischen Ausland zurückgreift, kann sich auch auf die Einlagensicherung bis 100 000 Euro berufen. Denn jeder EU-Staat muss diesen Schutz garantieren.

Dennoch ginge man "dabei ein Risiko bei einer vermeintlich sicheren Anlageklasse ein", glaubt Verbraucherschützer Nauhauser. Zwar zahlten auch die Banken im Ausland in eigene Sicherungstöpfe ein, doch die Reserven seien endlich, warnt er.

Im Zweifel stelle sich die Frage, ob die Staaten für die Einlagensicherung aufkommen. Dafür sei politischer Wille notwendig. "Es ist fraglich, ob die italienischen Steuerzahler bereit wären, deutsche Anleger zu retten", sagt der Verbraucherschützer. Die Wahrscheinlichkeit, dass der deutsche Staat die hiesigen Einlagen schützen werde, sei höher.

Wer auf Sicherheit setzen und sein Geld auf einem Konto anlegen möchte, sei am besten bei einer Bank aufgehoben, die von der deutschen Einlagensicherung abgedeckt wird, sagt Nauhauser.

Fallen die Tochterunternehmen ausländischer Banken unter die deutsche Einlagensicherung?

Ja. Ein bekanntes Beispiel ist die Hypo-Vereinsbank (HVB), die deutsche Tochter der italienischen Unicredit. Als Niederlassung eines ausländischen Instituts gilt die Bank in Deutschland als selbständig, wie Anja Schuchhardt von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin erklärt. Die Ersparnisse von HVB-Kunden werden daher über das deutsche Sicherungssystem geschützt. Auch einige andere Banken, die ursprünglich aus dem Ausland stammen, verfügen in Deutschland über eine Niederlassung und zahlen daher in die hiesigen Sicherungstöpfe ein. Dazu gehören beispielsweise die niederländische ING Diba und die türkische Isbank.

Wenn ausländische Geldinstitute in Deutschland keine Niederlassungen gründen, sondern nur Zweigstellen eröffnen, gelten diese nicht als eigenständige Banken. In diesem Fall sind die Sicherungssysteme der jeweiligen Länder dafür zuständig, die Sparer zu entschädigen.

Was müssen Verbraucher beachten, die bei mehreren Banken des gleichen Konzerns ein Konto haben?

Die Postbank gehört seit 2015 zur Deutschen Bank. Weil sie jedoch über eine eigene Banklizenz verfügt, schützt sie die Einlagen ihrer Kunden gesondert vom Mutterkonzern. "Ein Kunde, der bei der Postbank und bei der Deutschen Bank jeweils ein Konto mit einer Einlage von 100 000 Euro führt, genießt einen Einlagenschutz über 200 000 Euro", heißt es von der Postbank.

Anders sieht die Lage beispielsweise bei Moneyou aus, einem Online-Anbieter, der zur niederländischen Bank ABN Amro gehört. Moneyou verfügt über keine eigene Banklizenz. Wer sowohl beim Mutterkonzern als auch bei der Tochter ein Konto besitzt, erhält die Garantie von 100 000 Euro nur einmal für beide Konten.

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