In Deutschland wird es möglicherweise schon bald unterschiedliche Einkaufszeiten geben. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Öffnungszeiten zwar nicht angetastet, ermöglicht aber den Ländern weiter gehende Lockerungen.
In seinem Urteil vom Mittwoch stellt der Erste Senat zugleich klar, dass eine Neuregelung des Ladenschlusses nicht Sache des Bundes, sondern der Länder sei. Diese fordern nun vom Bund, rasch die Zuständigkeit übertragen zu bekommen.
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Einhellig begrüßt wurde der Schutz der Sonntagsruhe, mit dem die Karlsruher Richter ihren Spruch begründet hatten. Anders sieht es beim Ladenschluss an den Werktagen aus: Politiker von Bund und Ländern forderten am Donnerstag, die Öffnungszeiten von montags bis samstags weiter zu liberalisieren oder sogar ganz auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten.
Beifall für das Urteil kam vor allem von den Gewerkschaften und den Kirchen. Enttäuscht zeigten sich dagegen die Handelskonzerne. Der Erste Senat hatte am Mittwoch die bestehenden Einkaufszeiten bekräftigt. Einstimmig entschieden die acht Richter, die Sonn- und Feiertagsruhe habe Vorrang vor einer Ausweitung.
Das Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen und nachts diene auch dem Schutz der 2,8 Millionen Arbeitnehmer im Einzelhandel. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, Sonn- und Feiertage seien Tage der Arbeitsruhe und "der seelischen Erhebung".
Zur Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlusses an Werktagen und samstags bis 20 Uhr erging die Entscheidung mit vier gegen vier Stimmen. Mit Stimmengleichheit wurde damit auch die Klage der Warenhauskette Galeria Kaufhof gegen die Werktags-Regelung abgewiesen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) lobte das Urteil. Es trage den Bedürfnissen des Handels und der Verbraucher Rechnung. Dass künftig die Länder für die Gestaltung des Ladenschlusses zuständig seien, eröffne dem Handel "eine Chance für möglichst flexible und unbürokratische Handhabung". FDP-Chef Guido Westerwelle sprach von einer "Enttäuschung für Händler und Kunden". Er bekräftigte die FDP-Forderung nach einer völligen Freigabe der Öffnungszeiten. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer würdigte, dass der Ladenschluss nun den Ländern obliege.
Etliche Bundesländer bekundeten unmittelbar nach dem Urteil ihr Interesse an der Freigabe des Ladenschlusses. Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) erklärte, während der Sonntag tabu bleibe, wolle die Staatsregierung den Ladenschluss an Werktagen tendenziell völlig freigeben. Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Harald Schartau (SPD) sagte, er sei nicht besorgt, dass unterschiedliche Regelungen in Deutschland zu einem "Flickenteppich" führten. Eine Dezentralisierung sei begrüßenswert.
"Dies ist ein guter Tag für alle Verkäuferinnen und Verkäufer, die an einem einigermaßen geregelten Familienleben interessiert sind", sagte DGB-Chef Michael Sommer. Die Kirchen betonten, der Sonntag sei nach dem Urteil vor dem Kommerz sicher.
(SZ vom 11.6.2004)
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