Ebay:Wer verkauft, kann nicht kaufen

File photo of an eBay sign at an office building in San Jose California

Ebay-Käufer sollen vor Fallen besser geschützt werden.

(Foto: Beck Diefenbach/Reuters)

Preistreiber und Abbruchjäger auf der Auktionsplattform begehen Rechtsmissbrauch, stellte der Bundesgerichtshof jetzt fest.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Auktionsplattform Ebay ist nicht nur ein Tummelplatz für Schnäppchenjäger, sondern auch für Betreiber dubioser Geschäftsmodelle, die aus den Schwächen und Lücken des Systems Profit schlagen wollen. Nun hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile gefällt, die Nutzer vor zwei Formen solcher Regelverletzung schützen sollen: vor Preistreiberei und vor systematischer Jagd nach regelwidrig abgebrochenen Auktionen. Im Fall des Preistreibers entschied sich der BGH für eine überraschende Lösung: Weil der Verkäufer mit eigenen Geboten über ein anonymes Zweitkonto den einzigen Bieter in die Höhe getrieben hatte, bekommt dieser den angebotenen VW Golf nun für 1,50 Euro - statt zum Höchstgebot von 17 000 Euro.

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