Das Internet: endlose Weiten... und rechtliche Grenzen. Das Bundeskartellamt achtet neuerdings auch online auf den Wettbewerb. Einer Firma, die versucht hat bei einer Online-Tauschbörse Mindestpreise durchzusetzen, brummte die Behörde rund 100.000 Euro Bußgeld auf.
Das Bundeskartellamt achtet nun auch bei der immer beliebter werdenden Internet-Auktionsbörse Ebay auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln. Deutschlands oberste Wettbewerbshüter verhängten in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung eine Geldbuße von rund 100.000 Euro gegen den Hersteller von Batterien und Akkuladegeräten Ansmann Energy GmbH.
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Das Unternehmen habe zwischen Juli 2002 und Mai 2003 mehrfach versucht, Mindestpreise für den Verkauf seiner Produkte über Ebay durchzusetzen, rügte das Kartellamt.
Mindestpreise — ein klarer Verstoß gegen den Wettbewerb
Da die Internetauktionen aus Ansmann-Sicht oft zu niedrige Preise ergeben hätten, habe das Unternehmen verschiedenen Händlern mehrfach mit Lieferstopp gedroht und schließlich mit 18 Händlern Mindestpreisregeln vereinbart, berichtete das Kartellamt. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.
Kartellamtspräsident Ulf Böge betonte: "Preise müssen sich im Wettbewerb bilden und Händler ihre Verkaufspreise frei festlegen können. Das gilt selbstverständlich in gleichem Maße für die Startpreise bei Internetauktionen." Wenn ein Hersteller diese freie Preisgestaltung etwa durch die Androhung eines Lieferstopps einschränke, mache er sich eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz schuldig.
Ein weiteres Bußgeld in gleicher Höhe verhängte das Bundeskartellamt gegen Swissphone, einen Hersteller von Funkmeldeempfängern. Das Unternehmen habe von Februar 2001 bis April 2003 versucht, den Wettbewerb durch Sonderrabatte für Händler einzuschränken, die sich an die Preisvorgaben von Swissphone hielten.
Um einen Sonderrabatt zu erhalten, hätten die Händler sogar die Bestellungen der Endkunden - meist öffentliche Auftraggeber vorlegen müssen. Rabatte oder Werbekostenzuschüsse als Mittel der Preiskontrolle seien aber ebenso verboten, wie etwa die Drohung mit einem Lieferstopp, sagte Böge.
(sueddeutsche.de/AP)
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