DSL:Die große "Bis zu"-Lüge

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Die Grünen wollen Strafen für falsche Versprechen bei den Angeboten. Nur in der Werbung sieht immer alles gut aus, in der Realität nicht.

Von Helmut Martin-Jung, München

In der Werbung für schnelle Internetanschlüsse sieht alles immer prima aus, da sausen die Daten nur so durch die Leitung. Die Realität ist sehr oft ein gutes Stück trister: Die versprochene Bandbreite wird nur zum Teil erreicht. Mit der Verordnung zum "Telecom Single Market" hat die EU eigentlich die Voraussetzung dafür geschaffen, gegen dieses und gegen andere Ärgernisse vorzugehen. Doch es hapert bei der Umsetzung in deutsches Recht. Dieser Meinung sind zumindest die Grünen. Sie werden daher für die nächste Woche anstehende zweite und dritte Lesung zu Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) einen eigenen Antrag einbringen.

Drei Themen sind es vor allem, bei denen die Grünen Nachholbedarf sehen: Internet-Bandbreiten, Netzneutralität und Verbraucherrechte. Private Internetnutzer müssten ihrer Meinung nach ein Recht auf Entschädigung haben, wenn Internetanbieter die zugesagten Bandbreiten nicht lieferten. "Die ,bis zu'-Werbeversprechen der Internetanbieter sind irreführend", sagt die Abgeordnete Nicole Maisch, Expertin der Grünen für Verbraucherfragen. Es seien daher Mindeststandards nötig. Die tatsächlich gebotene Leistung dürfe nicht weniger als 70 Prozent der Maximal-Bandbreite betragen. Der Entwurf der Bundesregierung sehe aber gerade dafür keine Bußgelder vor, bemängeln die Grünen. Offenbar, so Maisch, sollten damit die Netzanbieter geschützt werden.

Internetexperte Konstantin von Notz kritisiert, dass die Regierung nicht genug dafür tue, die Netzneutralität zu wahren. Dabei geht es darum, Daten im Netz grundsätzlich gleich zu behandeln, egal, von wem sie stammen. So soll verhindert werden, dass etwa kleinere Anbieter oder Konsumenten benachteiligt werden. Von Notz: "Das neutrale und damit nutzer- und innovationsfreundliche Netz droht durch die Hintertür aufgebohrt zu werden." Als Beispiel nennt er ein Angebot der Telekom, bei dem die verbrauchten Daten für Musik aus dem Internet bestimmter Anbieter nicht auf die gebuchte Datenmenge angerechnet wird.

Ein konsequenteres Vorgehen wünschen sich die Grünen auch beim sogenannten WAP-Billing. Dabei werden Handynutzern gegen deren Willen Abos etwa für Klingeltöne oder ähnliches untergejubelt. Handyverträge sollten außerdem nicht mehr 24, sondern nur 12 Monate Laufzeit haben.

© SZ vom 21.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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