Von Hans Leyendecker

Der Skandal beim Autokonzern Volkswagen übertrifft alle Affären der Arbeitnehmerbewegung. Jetzt stehen die Schlüsselfiguren Volkert und Gebauer vor Gericht.

Die Arbeitnehmerbewegung hat in den vergangenen Jahrzehnten einige Katastrophen erlebt: Der Fall Neue Heimat zeigte dem staunenden Publikum, dass auch Kollegen sich mit Tarnfirmen auskennen, die Coop-Affäre war ein Lehrstück für Raffgier; der Fall der von Siemens mit Millionen Euro genährten "unabhängigen" Arbeitnehmervertretung AUB steht für Verrat, aber über allen Affären und Affärchen liegt der Schatten des VW-Skandals: Brüder, zur Wonne, zur Sause.

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Im Schwurgerichtssaal des Braunschweiger Landgerichts wird von diesem Donnerstag an jenes ungewöhnliche Kapitel deutscher Industriegeschichte ausgeleuchtet. Es geht um viel Geld, Lustreisen und Luxusweiber. Der einst mächtigste deutsche Betriebsrat, Klaus Volkert, der seit 1999 auch Präsident des VW-Weltbetriebsrats war, muss sich vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen Anstiftung zur Untreue verantworten, der Schaden soll rund 2,63 Millionen betragen.

"Menüs zusammengestellt"

Angeblich hat der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz den gelernten Schmied als Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat "um seiner Tätigkeit willen" begünstigt. Volkert erhielt Sonderboni von knapp zwei Millionen Euro. Die Anklage wirft ihm zudem vor, durch "dienstferne Veranstaltungen" für ihn und seine ehemalige brasilianische Geliebte sei VW ein weiterer Schaden von 290 000 Euro entstanden. Die Anklage legt ihm außerdem Zahlungen des Konzerns für die Brasilianerin von 399 000 Euro zur Last.

Der von dem Kieler Anwalt Wolfgang Kubicki verteidigte ehemalige VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der für die Lust-Kollegen nach eigenen Angaben nur "die Menüs zusammengestellt" hat, wird Untreue in 40 Fällen vorgeworfen. Der von den Ermittlern angenommene Schaden beträgt 1 257 700 Euro. Kollege Lakai und Kollege Boss müssen auf die Anklagebank. Der eine verdiente, als er im Juli 2005 entlassen wurde, 3446,68 Euro monatlich. Der andere, der auch im Sommer vor zwei Jahren den Dienst quittierte, kam einschließlich der heimlichen Sonderboni auf ein Jahresgehalt von fast 700 000 Euro brutto. Das entspricht ungefähr dem Salär eines Markenvorstands bei VW.

Der Prozess wird vermutlich völlig anders ablaufen als das Verfahren gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz, der Anfang des Jahres zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Im Hartz-Prozess herrschte Konferenzatmosphäre und der Angeklagte war nur daran zu erkennen, dass er als Einziger keine Robe trug.

Diesmal gibt es keine Absprache, keinen Deal, und es wird kontrovers zugehen. Volkerts Verteidiger Johann Schwenn hat vor Monaten, allerdings vergeblich, die Absetzung der Dezernenten des Verfahrens verlangt. Weder Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft wollten ihm folgen. Aber die von ihm besonders heftig attackierte Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, die Volkerts Sonderboni "stinkendes Geld" genannt hat und den einstigen Betriebsratschef als "schlimmen" Finger bezeichnet haben soll, wird dennoch nicht auf der Bank der Ankläger sitzen. Das ist keine Lex Schwenn - die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat es auch in den bisherigen VW-Prozessen aus prozesstaktischen Gründen so gehalten, dass einer der Ankläger im Gerichtssaal mit dem Verfahren vorher nichts zu tun hatte.

Piëch als Zeuge geladen

Anders als bei Hartz wird auch in der Sache vermutlich erbittert gestritten werden, ob die besondere Honorierung von Volkert mit Sonderboni und Luxusdienerinnen damit zusammenhing, dass VW die wenigsten Streiktage unter den Autoherstellern Europas hatte und dass der Betriebsrat trotz eigener Bedenken dem vom Vorstand propagierten Geschäft mit Luxusautos zustimmte. Er habe als eine Art Co-Manager Sachen übernommen, die sonst der Vorstand hätte machen müssen, hatte Volkert erklärt.

Die Kammer hat aber im September in einem vierseitigen Beschluss den Antrag Schwenns auf "Einholung eines betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens" abgelehnt: "Der Angeklagte ist nicht als Manager oder Vorstand, sondern als Arbeitnehmer bei VW eingestellt worden und war auf dieser Grundlage zu bezahlen", stellte die Kammer fest. "Auf der Grundlage des bisherigen Ermittlungsstandes" gehe sie davon aus, dass Volkert bei seinen Entscheidungen "von den zusätzlichen Leistungen nicht beeinflusst worden" sei. Unternehmensinteresse und Arbeitnehmerinteresse könnten "deckungsgleich sein, müssen aber nicht".

Volkert muss in erster Instanz mit einer Haftstrafe ohne Bewährung rechnen, da er von den Gaben persönlich profitiert hat und er muss daneben auch Schadensersatzforderungen der Directors-and-Officers-Versicherung fürchten. Gebauer, der im Verfahren eine Art Kronzeuge war, wird vermutlich günstiger davonkommen.

Das Gericht hat bisher neun Verhandlungstage angesetzt. Als Zeuge soll noch vor Weihnachten Hartz aussagen, Anfang Januar nächsten Jahres soll der VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch in den Zeugenstand. Schwenn hatte ihm in einem Schriftsatz das "Führungsprinzip gut organisierter Verantwortungslosigkeit" bescheinigt.

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(SZ vom 15.11.2007/hgn)