Umweltbundesamt-Chefin:"Die bislang getroffenen Maßnahmen reichen nicht aus"

Umweltbundesamt-Chefin: Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die Bundesrepublik genug getan hat, um die Stickstoffdioxid-Grenzwerte einzuhalten.

Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die Bundesrepublik genug getan hat, um die Stickstoffdioxid-Grenzwerte einzuhalten.

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Der Bund hatte zuletzt vor allem auf Förderprogramme gesetzt - nach Auffassung von Bundeskanzlerin Angela Merkel "in beispielloser Form".
  • Derzeit reißen noch 66 Kommunen den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft, zwei Dutzend davon massiv.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

"Sauberer wird es in den Innenstädten nur, wenn die Hersteller die Nachrüstung der Euro-4- und vor allem Euro-5-Fahrzeuge ernsthaft angehen", sagte Behördenchefin Maria Krautzberger der Süddeutschen Zeitung. "Die bislang getroffenen Maßnahmen - wie Software-Updates oder die sukzessive Umstellung der Busflotten - reichen leider noch nicht aus."

Der Bund hatte zuletzt vor allem auf Förderprogramme gesetzt - nach Auffassung von Bundeskanzlerin Angela Merkel "in beispielloser Form".

Städte sollen dabei unterstützt werden, ihre Flotten umzustellen - etwa auf Elektroantriebe oder Fahrzeuge der jüngsten Euro-Norm beim Diesel.

Merkel hofft auf schnelle Fortschritte

"Ich glaube, dass wir in verschiedenen Bereichen sehr schnell Fortschritte haben werden", sagt Merkel. Diesen Weg wolle man "konsequent weitergehen". Derzeit reißen noch 66 Kommunen den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft, zwei Dutzend davon massiv.

Selbst einen kostenfreien öffentlichen Nahverkehr hatte die Bundesregierung in Brüssel ins Gespräch gebracht - in weiteren Gesprächen mit fünf geplanten Modellstädten spielte dieses Thema allerdings kaum noch eine Rolle. Seit Donnerstag ist nun klar: Die EU-Kommission zieht Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof.

Er muss nun entscheiden, ob die Bundesrepublik genug getan hat, um die Grenzwerte einzuhalten. Die verklagten Staaten, neben Deutschland auch Frankreich und Großbritannien, hätten in den vergangenen Jahren genug "letzte Chancen" bekommen, die Grenzwerte einzuhalten, sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella.

Für die Umweltbundesamt-Chefin ist es eine Klage mit Ansage. "Dass die Luft zu schlecht ist, wissen wir seit Jahren, was die Gründe dafür sind auch", sagte Krautzberger der SZ. Die Klage zeige deutlich, "dass wir in Deutschland erheblichen Handlungsbedarf haben".

Erst kürzlich hatte die Behörde eine Studie zu den gesundheitlichen Folgen zu hoher Stickstoffdioxid-Belastung vorgelegt. Danach ließen sich rein statistisch 6000 vorzeitige Todesfälle der Belastung mit Stickstoffdioxid zurechnen. Auch Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Schlaganfall und Asthma ließen sich mit dem Schadstoff in Verbindung bringen.

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