Diesel-Fahrverbote:Die Ingenieure müssen jetzt Überstunden machen

Feinstaubalarm in Stuttgart

Der Schutz der Gesundheit steht über dem Schutz des Eigentums, so das Verwaltungsgericht Stuttgart.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Stuttgarter Fahrverbots-Urteil ist nachvollziehbar, aber auch das Eigentum der Diesel-Besitzer muss geschützt werden. Sonst haben am Ende die Falschen das Nachsehen.

Kommentar von Max Hägler

Dieses Urteil in Stuttgart ist ein Paukenschlag, ohne Zweifel. Fahrverbote, so der Verwaltungsrichter, seien das wirksamste Mittel, um die Belastung mit giftigen Stickoxiden in der Stadt zu reduzieren. Deswegen könne das Land nicht einfach ablassen von dieser rigiden Maßnahme. Könne sich nicht darauf verlassen, dass die Autoindustrie irgendwann irgendwas irgendwie nachbessert und die Luft letztlich nur ein bisschen besser macht. Die Justiz spricht aus, worüber seit Jahren nur geredet wird. Sie ist mit der Entscheidung der Treiber in einem Thema, in dem Wirtschaft und Politik zu lange zu lax waren.

Die Argumentation der Richter ist nachvollziehbar und im Grunde richtig: Gesundheitsschutz steht über dem Schutz des Eigentums. Stickoxide sind Reizgase, die die Atemwege angreifen können - deshalb gibt es einen Grenzwert dafür. Und anders als etwa bei Feinstaub sind die Verursacher ganz überwiegend Automotoren, vor allem Diesel.

Auf der anderen Seite jedoch verschleiert das angeführte "Recht auf Eigentum" einen sozialen Aspekt: Viele Menschen fahren mit einem Diesel-Auto zum Arzt, zur Arbeit, zur Kita - und können sich nicht einfach zum 1. Januar ein neues kaufen, weil das Geld schlicht nicht reicht. Die Politiker haben diesen Aspekt zuletzt gerade noch erkannt, im Gegensatz zu den meisten Automanagern, denen man Mitgefühl in dieser Sache weitgehend absprechen kann. Bei ihnen dominieren letztlich einzig und allein die finanziellen Interessen. Das Schicksal bereits verkaufter Autos ist ihnen eher egal.

Die Eigentümer dürfen nicht das Nachsehen haben

Dennoch muss der Eigentumsschutz und damit verbunden auch der soziale Aspekt auch nach diesem ersten Urteil bestehen bleiben. Der Rechtsweg lässt das noch zu, weil letztlich erst das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Jetzt ist es an der Wirtschaft, endlich Leistung zu bringen. Die Unternehmen müssen mit Software-, gegebenenfalls aber auch mit Hardware-Lösungen für bessere Luft in den Städten sorgen, die derzeit noch als zu teuer und aufwendig abgetan werden. Nur dann gibt es die Grundlage, die den Richtern in der nächsten Instanz einen anderen Spruch zu ermöglicht.

Die Ingenieure müssen jetzt Überstunden machen und die Manager Geld in die Hand nehmen für die Reparaturen. Sonst haben die Eigentümer das Nachsehen, sonst ist das ramponierte Image der Branche tatsächlich vollends beschädigt. Und die Diesel-Technik tot, die so schlecht eigentlich nicht wäre. Zugleich ist es an der Politik in Berlin, noch in diesem Sommer die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Bastelarbeiten zu schaffen. Mehr Zeit bleibt ihnen nicht.

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