Ein Kommentar von Harald Freiberger

Diebstahl am Arbeitsplatz ist häufig das Resultat von persönlich empfundenem Unrecht. Doch es ist Sache der Unternehmen, im Betrieb für Gerechtigkeit und gutes Klima zu sorgen.

Die oberste deutsche Arbeitsrichterin Ingrid Schmidt hat eine Debatte provoziert. Die Juristin hatte am Dienstag in der Süddeutschen Zeitung mehrere Gerichtsurteile begrüßt, die Kündigungen von Arbeitnehmern nach Bagatelldiebstählen für rechtens erklärt hatten. In einem Fall ging es um sechs Maultaschen, in einem anderen um einen eingelösten Getränkebon von 1,30 Euro.

Arbeitsgesetzbuch, dpa

Im Arbeitsgesetzbuch ist klar definiert, was ein Arbeitnehmer darf - und was nicht. (© Foto: dpa)

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Die öffentliche Empörung darüber ist deshalb so groß, weil gleichzeitig Manager, die ihr Unternehmen vor die Wand gefahren haben, Millionen-Abfindungen kassieren und Banker, die die Wirtschaftskrise ausgelöst haben, wieder Millionen-Boni einstreichen.

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen, ist ein weit verbreitetes Gefühl in der Bevölkerung in diesen Tagen. Rein formal hat die Richterin natürlich recht. Wenn eine Kassiererin auch nur einen Cent klaut, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört und diesem eine Weiterbeschäftigung kaum zuzumuten. Insofern gibt es keine Bagatellen, und insofern wird der Gesetzesantrag, den die SPD im Januar einbringen will, auch keine große Chance haben.

Doch das Problem reicht tiefer, und es wird sich juristisch nicht lösen lassen: Es geht um eine neue Art von Gesellschaftsvertrag, um einen Ausgleich zwischen Oben und Unten. Das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in Zeiten von Globalisierung und Wirtschaftskrise in vielerlei Hinsicht gestört.

Es ist kriminologisch erwiesen, dass Diebstahl am Arbeitsplatz häufig auch Resultat von persönlich empfundenem Unrecht ist. Es ist aber Sache der Unternehmen, im Betrieb für Gerechtigkeit und gutes Klima zu sorgen. Juristen können da nichts reparieren.

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(SZ vom 30.12.2009/mel)