Diebstahl am Arbeitsplatz ist häufig das Resultat von persönlich empfundenem Unrecht. Doch es ist Sache der Unternehmen, im Betrieb für Gerechtigkeit und gutes Klima zu sorgen.
Die oberste deutsche Arbeitsrichterin Ingrid Schmidt hat eine Debatte provoziert. Die Juristin hatte am Dienstag in der Süddeutschen Zeitung mehrere Gerichtsurteile begrüßt, die Kündigungen von Arbeitnehmern nach Bagatelldiebstählen für rechtens erklärt hatten. In einem Fall ging es um sechs Maultaschen, in einem anderen um einen eingelösten Getränkebon von 1,30 Euro.
Im Arbeitsgesetzbuch ist klar definiert, was ein Arbeitnehmer darf - und was nicht. (© Foto: dpa)
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Die öffentliche Empörung darüber ist deshalb so groß, weil gleichzeitig Manager, die ihr Unternehmen vor die Wand gefahren haben, Millionen-Abfindungen kassieren und Banker, die die Wirtschaftskrise ausgelöst haben, wieder Millionen-Boni einstreichen.
Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen, ist ein weit verbreitetes Gefühl in der Bevölkerung in diesen Tagen. Rein formal hat die Richterin natürlich recht. Wenn eine Kassiererin auch nur einen Cent klaut, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört und diesem eine Weiterbeschäftigung kaum zuzumuten. Insofern gibt es keine Bagatellen, und insofern wird der Gesetzesantrag, den die SPD im Januar einbringen will, auch keine große Chance haben.
Doch das Problem reicht tiefer, und es wird sich juristisch nicht lösen lassen: Es geht um eine neue Art von Gesellschaftsvertrag, um einen Ausgleich zwischen Oben und Unten. Das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in Zeiten von Globalisierung und Wirtschaftskrise in vielerlei Hinsicht gestört.
Es ist kriminologisch erwiesen, dass Diebstahl am Arbeitsplatz häufig auch Resultat von persönlich empfundenem Unrecht ist. Es ist aber Sache der Unternehmen, im Betrieb für Gerechtigkeit und gutes Klima zu sorgen. Juristen können da nichts reparieren.
- Arbeitsgericht: Präsidentin Warum werden Klorollen mitgenommen? 29.12.2009
- Kündigungsdebatte "Brötchen-Streit" endet mit Abfindung 23.11.2009
- Bagatelldelikte am Arbeitsplatz SPD plant Kündigungsverbot 21.12.2009
- Kassiererin Emmely Die Wucht des Gesetzes 28.07.2009
- Kündigungsstreit Maultaschen und andere Zumutungen 19.10.2009
(SZ vom 30.12.2009/mel)
Machtkampf in der Linken
Sehr richtig!
Man kann es auch kurz zusammenfassen.
Man lässt sich von dubiosen Arbeitgebern missbrauchen oder instrumentalisieren.
mit dem Ergebnis, dass ein ganz besonders Schlauer dann auf die Idee kommt, missfällige Arbeitnehmer zu beobachten, ob sie auf dem Weg zum Mülleimer vorher eine Maultasche vom Teller nehmen. Funktioniert so wird man Elite. Dürfte man Innere Führung (falls das Wort Gewissen zu altmodisch ist) voraussetzen, wäre so etwas von vorneherein undenkbar. Nun wird man vom Wirtschaftssystem genauso wenig Innere Führung erwarten wie man von einem Automotor Selbststeuerung erwartet. Um so schwerer wiegt es, dass sich in der Bevölkerung der Eindruck verstärkt, dass Steuerungsinstitutionen, zu denen die Judikative nun mal auch gehört, nicht greifen. Da liegt der eigentliche gesellschaftliche Sprengsatz.
Anmerkung in persönlicher Sache: Ich habe den folgenden Beitrag sinngemäß schon mal geschrieben, er ging mir aber im Netz verloren. Falls er in zwei Varianten auftauchen sollte, dann deshalb.
Es ist zuzustimmen, dass über Bagatellkündigungen ganz andere Probleme gelöst werden sollen über die Bande. Allein dies wäre Grund genug für die Zivil-Gerichtsbarkeit, solche Banden-Delikte zu sanktionieren. Jedoch kann sie das nicht, weil sie Hüterin eines Systems ist, das sich selbst als virtuell versteht (im Gegensatz zum Strafrecht). Dies führt zu einem aus meiner Sicht gefährlichen Ragout: Einerseits ein virtuelles juristisches System, das andererseits von professionellen Rechtsanwälten und Unternehmensberatern nach allen Regeln der Kunst nach Schlupflöchern für Interessen der Mandantschaft durchforstet wird. Dann eine Mandantschaft, die im Regelfall nicht der Arbeitgeber ist, der auf der Straße gegrüßt werden will, sondern aus Fachleuten besteht, die vermutlich die selben Fächer in den selben Universitäten studiert haben wie die Rechtsanwälte und Unternehmensberater, die beauftragt werden, und möglicherweise auch wie die Richter, die in der Sache urteilen. - Nein, kein Komplott, aber man spricht dieselbe Sprache und ordnet sich allseits und gegenseitig der sogenannten Elite zu willkommen daheim. - Dem gegenüber steht die Belegschaft, die immer öfter loyaler zum eigenen Unternehmen steht als die Führungskräfte es tun, weil deren Interessen tendenziell die eigene Karriere betreffen, was in aller Regel dazu führt, dass man so lange durch die Wirtschafts-Landschaft zappt, bis man irgendwo seine Ziel-Position erreicht hat. Und dann kann folgendes passieren, was ich persönlich im Umfeld meiner Tätigkeit als COO, Geschäftsführer und Aufsichtsrat regelmäßig wahrnehmen musste: Externe Dienstleister und interne Führungskräfte des Unternehmens sitzen zusammen und prüfen, mit welchem Maßnahmenpaket an welchen Orten im Haus welche Kosten eingespart werden sollen. Ziel beider Seiten ist dabei, möglichst schnellen Return on Investment zu erzielen für den externen Dienstleister, weil das gut fürs Honorar ist für die interne Führungskraft, weil man dann als ein guter Manager gilt. Im nächsten Schritt werden Junior-Manager, die sich ihre Sporen verdienen müssen und die mich immer an die Kindersoldaten von Liberia erinnert haben (- ein Eindruck, der mich immer selbst erschreckt hat), zur operativen Umsetzung ins Feld geschickt mit dem Ergebnis, dass ein g
Ein Arbeitgeber wird einen "wertvollen" Arbeitnehmer bei einer kleinen Verfehlung nicht gleich kündigen. Hier wird sicherlich als erstes ein ernstes Gespräch geführt und eine Rüge ausgesprochen.
Was jedoch alle "Bagatellen" der letzten Zeit gemeinsam haben ist, daß die Mitarbeiter zumeist Älter bzw. längere Jahre angestellt waren, relativ einfache Tätigkeiten ausgeführt wurden und die Betriebe zumeist in einer Tarifgemeinschaft eigebunden waren.
Hier bieldet sich das tatsächliche Problem ab: In Deutschland ist es üblich, daß der Stundenlohn mit Betriebszugehörigkeit ansteigt, ungeachtet der individuellen tatsächlichen Leistung. Es ist betriebswirtschaftlich jedoch nicht nachvollziehbar, daß ein älterer Beschäftigte (parallel zu seinem Einkommen) z.B. ggü. einem jüngeren Beschäftigten 20 % "besser Schrauben anzieht", "Verpackungen über die Kasse scannt" oder "Brötchen austeilt".
Folge: Je "älter" die Belegschaft, desto höhere Kosten hat das Unternehmen zu tragen und erleidet somit einen "staatlich verordneten" Wettbewerbsnachteil ggü. seinen Mitstreitern.
Da es im deutschen Arbeitsrecht zudem leider keine Möglichkeit gibt, sich in ordentlicher Art und Weise von seinen Mitarbeitern zu trennen zu können (es ist juristisch einfacher sich von seiner Frau scheiden zu lassen und seine eigenen Kinder zu verstoßen, als sich von einem Mitarbeiter zu trennen) oder die Löhne der tatsächlichen Leistung anzupassen, sind die Unternehmen oft auch gezwungen in ungewöhnlicher Art zu agieren.
Die "Bagatell-Kündigungen" sind nicht das eigentliche Problem der Gesellschaft, sondern eher Symptom eines verzerrten Arbeitsrechtes.
Substantiell sind die einschlägigen Urteile zu diesem Thema nach meiner Ansicht in der Tat Schandurteile. Juristisch sind sie es nicht. Deshalb wäre es allerhöchste Zeit, dass in den Schulen gelehrt wird, was (Zivil-)"Recht" überhaupt ist - nämlich primär ein (durchaus wohlgemeintes) Instrument zur Wahrung einer gesetzlich vorgegebenen Ordnung und erst sekundär, wenn's halt paßt, ein Instrument zur Befriedigung ethischer, moralischer Grundsätze. Diesen Unterschied müßten als allererstes Juristen kennen - und die guten tun es nach meiner Beobachtung auch, sagen das öffentlich jedoch selten. - Was mir als Bürger bei den Richtern zu oft fehlt, ist das, was man bei einem Arzt "klinischen Blick" nennt - nämlich zunächst mit den üblichen Hilfsmitteln eine Diagnose zu erstellen und dann aus eigener höherer, geschulter Bewußtseins-Instanz heraus im Bedarfsfall unabhängig vom Lösungsweg zu merken: "Nee, das kann aber nicht stimmen. Da ist was faul". Viel öfter ist zu beobachten, dass die Juristerei ihrer formalen Eigendynamik folgt und meint, das Ergebnis sei deshalb richtig, weil es formell folgerichtig entstanden ist - es könne also gar nicht faul sein, weil es formell stimmig ist. Das ist zur Wahrung eines angemessenen kulturellen, zivilisatorischen Anspruchs einer aufgeklärten Gesellschaft nicht ausreichend. - Noch irritierender wird es, wenn solche Urteile - wie üblich - "im Namen des Volkes" verkündet werden - das grenzt an Volksverhöhnung, denn das "normale" Volk möchte sich ja zugunsten eigener, ethisch verwurzelter - man könnte auch sagen: christlicher - Wertvorstellungen genau von der mißglückten Geisteshaltung solcher Urteile distanzieren. - Also, bitte, Ihr Richter: Steht auf gegen solche blinden Automatismen in Eurem Ressort, macht dem Gesetzgeber Druck, damit Euer "Recht" auch dem Rechtsempfinden des anständigen Volkes entsprechen kann - sonst seid Ihr irgendwann nicht mehr Richter, sondern nur noch Zauberlehrlinge. Und das will keiner, auch nicht die Bevölkerung.
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