Deutsche Post:Treueprämie für Maxi-Briefe

Poststreik

Einsame Briefwägen, das will die Post vermeiden. Sie kämpft mit vielen Mitteln um gute Aufträge

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)

Eine jahrelange und enge Kooperation von Deutscher Post und Bertelsmann soll gegen das Kartellrecht verstoßen haben.

Von Klaus Ott

Das Handelsvertreterabkommen, das die Deutsche Post AG im Jahr 2007 mit der Bertelsmann-Tochter Arvato abgeschlossen hat und das bis zum 30. Juni 2015 lief, enthält die üblichen Klauseln. Vertragsgegenstand, in diesem Fall eben Briefsendungen (Standard, Kompakt, Maxi). Rechte, Pflichten und Preise. Geheimhaltung, auch das. Die beiden Partner mussten gegenüber Dritten über alles schweigen. So steht das meist in derartigen Papieren. Doch in diesem Vertragswerk gibt es einen Paragrafen, der die Schweigepflicht besonders pikant macht. In Punkt 5.2 ist geregelt, dass die Bertelsmann-Tochter aus Gütersloh, dem Stammsitz des Medienkonzerns, jährlich sechs Millionen Euro Provision erhält. Als eine Art Treueprämie. Vorausgesetzt, Arvato verschafft der in Bonn ansässigen Post AG Jahr für Jahr Umsätze in Höhe von mindestens 120 Millionen Euro. Mit Briefen von Bertelsmann sowie von vielen anderen Unternehmen, für die Arvato als Dienstleister alles mögliche erledigt; inklusive Massenversand etwa von Werbung.

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