Deutsche Börse:Schonfrist für Kengeter

Die Deutsche Börse will einem Vergleich mit Staatsanwaltschaft zustimmen: Der unter Insiderverdacht stehende Vorstandschef Carsten Kengeter wird wohl herausgekauft und mit einem Bußgeld davon kommen.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Carsten Kengeter, der unter Insiderhandelsverdacht stehende Vorstandschef der Deutschen Börse, kommt wohl mit einem Bußgeld davon. Dem Vernehmen nach will sich die Börse kommende Woche für einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft aussprechen. Kengeter, gegen den die Staatsanwaltschaft bereits seit Monaten ermittelt, würde damit quasi herausgekauft. Gänzlich ohne Hürden war das nicht: Nach SZ-Informationen wurden dazu noch am Freitagmittag auf einer Vorstandssitzung die Modalitäten der Entscheidungsfindung geändert - und zwar zu Kengeters Gunsten. Zwei Vorstandskollegen, die eigentlich als befangen galten und sich daher heraushalten wollten, dürfen auf einer für Dienstag anberaumten Sitzung des fünfköpfigen Gremiums nun doch mitentscheiden.

Die Staatsanwaltschaft soll in Aussicht gestellt haben, das Verfahren gegen eine Geldstrafe von 10,5 Millionen Euro einzustellen. Die Frist für diesen juristischen Deal endet am Freitag kommender Woche. Kengeter hatte im Dezember 2015 für 4,5 Millionen Euro Aktien des Börsenbetreibers gekauft - zwei Monate, bevor die später gescheiterten Fusionspläne mit der Londoner Börse LSE bekannt wurden, woraufhin wiederum der Aktienkurs stark gestiegen war. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft gab es zum Zeitpunkt des Kaufs bereits fortgeschrittene Gespräche mit der LSE, was die Deutsche Börse stets zurückgewiesen hatte.

Über den Vergleich wollten nun ursprünglich nur die Vorstände Hauke Stars und Jeffrey Tessler befinden, nicht aber der stellvertretende Vorstandschef Andreas Preuß sowie Finanzvorstand Gregor Pottmeyer. Letztere gelten als befangen, weil sie frühzeitig in die LSE-Gespräche eingebunden waren. Hauke Stars und Jeffrey Tessler hingegen sollen bis zuletzt zögerlich gewesen sein, ob die Börse den teuren Vergleich annehmen kann. Sie sehen sich und die Börse dem Risiko von Aktionärsklagen ausgesetzt und hatten dies rechtlich prüfen lassen.

Auch wenn Kengeter damit einem Strafverfahren entgeht: Ausgestanden ist die Sache nicht. Auch die Börsenaufsicht Bafin und das hessische Wirtschaftsministerium ermitteln und können ihn abberufen. Ohnehin steht sein Vertrag zur Verlängerung an. Die Börse wollte sich nicht äußern.

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