Von Markus Zydra

Ende Oktober sprang der VW-Aktienkurs wild nach oben und unten. Nun ändert die Deutsche Börse ihre Regeln für Dax, MDax & Co.

Die Deutsche Börse hat neue Regeln für die Zusammensetzung ihrer Aktienindizes Dax, MDax, SDax und TecDax beschlossen. Künftig muss der Streubesitz (Freefloat) eines Papiers bei mindestens zehn Prozent liegen, bislang lag der Wert bei fünf Prozent. Streubesitz bezeichnet die frei am Markt handelbaren Aktien - im Gegensatz dazu stehen strategische Investoren, die ihre Anteile langfristig halten wollen.

War nach einer massiven Kurssteigerung zeitweise der teuerste Konzern der Welt: VW. (© Foto: AP)

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Der Börsenbetreiber will mit den neuen Regeln künftig Verzerrungen in seinen Aktienindizes vermeiden, wie sie Ende Oktober im Dax aufgetreten waren. Damals stieg der Kurs der VW-Aktie zeitweise auf 1000 Euro. Hintergrund war die Mitteilung von Porsche, man halte über Optionen deutlich mehr VW-Aktien als dies an der Börse bislang bekannt war. Daraufhin realisierte der Markt, dass viel zu wenige VW-Papiere frei handelbar waren - der Streubesitz war zu gering. Das führte zu Zwangskäufen und zu einem enormen Kursanstieg, was VW zu einem Übergewicht im Leitindex verhalf. Der Dax war zeitweise weniger ein Markt- als vielmehr ein VW-Index.

Turbulenzen an den Märkten

Das wiederum führte zu Turbulenzen an den Termin- und Indexfondsmärkten. Auch gemanagte Publikumsfonds wurden kalt erwischt, weil sich viele der Produkte am Dax orientieren und deshalb VW-Aktien nachkaufen mussten, obwohl das Papier als überbewertet galt.

Die Prüfung für die nächste planmäßige Neuzusammensetzung der Indizes auf Basis der neuen Regeln ist für den 3.Dezember vorgesehen, am 22.Dezember treten die Index-Änderungen in Kraft. Im Kern geht es darum, auffällige Aktien aus den Indizes rechtzeitig zu entfernen. Auffällig bedeutet entweder ein zu geringer Streubesitz, beispielsweise durch Übernahmen, oder starke Kursschwankungen. Auf Basis der Daten vom 31.Oktober, so die Deutsche Börse, würde der Autozulieferer Continental mit einem Streubesitz von 9,8 Prozent im Dezember aus dem Dax fallen. Gleiches droht dem MDax-Wert AMB Generali (8,0 Prozent), dem SDax-Wert IKB (9,2 Prozent) und den TecDax-Unternehmen Epcos (5,7 Prozent) und Versatel (8,1 Prozent).

Die Börse will nun deutlich schneller auf Übernahmegeschäfte, Fusionen oder Kapitalmaßnahmen reagieren, in deren Folge die Anzahl der frei handelbaren Aktien sinkt. Sollte der Streubesitz unter zehn Prozent fallen, wird die Aktie innerhalb von zwei Handelstagen aus dem Index entfernt. Bislang wurde darüber turnusmäßig vier Mal im Jahr im Zuge der Index-Neugewichtung entschieden.

Künftig sollen auch Optionen auf eine Aktie nicht mehr dem Streubesitz zugeordnet werden. Allerdings betrifft das nur Optionen, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz meldepflichtig sind - also solche, in denen die Aktie auch wirklich geliefert werden muss. Damit erscheint die Dax-Zukunft des VW-Papiers trotz der neuen Regeln gesichert. Zwar kommen das Land Niedersachsen und Porsche auf einen Aktienbesitz von über 90Prozent, was eigentlich ein Ausschlusskriterium wäre. Doch Porsche hält davon rund 30 Prozent als Optionen, die keine physische Lieferung der Aktien vorsehen. "Deshalb mehren sie den Streubesitzanteil deutlich", sagt ein Sprecher der Deutschen Börse.

Auch der Aktienbesitz von Fondsgesellschaften soll unter bestimmten Bedingungen als Festbesitz bewertet werden. "Wenn ein Fonds mitteilt, er wolle sich langfristig in die Geschäftspolitik einmischen, dann gehen wir davon aus, dass die Aktienpakete nicht dem Streubesitz zugeordnet werden können", sagt Hartmut Graf, Leiter des Indexgeschäfts der Deutschen Börse. Diese Regelung gelte allerdings nicht rückwirkend, was auch die Deutsche Börse selbst betrifft. Die beiden Hedgefonds TCI und Atticus halten schon lange rund 19 Prozent an dem Börsenbetreiber - ihre Anteile gelten weiterhin als Streubesitz. Es sei schwer, rückwirkend bei allen Unternehmen zu bestimmen, ob beteiligte Fonds langfristige Interessen hätten. Bislang wurden Fondsanteile an einem Unternehmen, die unter 25 Prozent lagen, pauschal dem Streubesitz zugeordnet.

"Bei den neuen Regeln gibt es Unschärfen, die interpretationsfähig sind", gibt Graf zu. Das betrifft ebenfalls die neue Volatilitätsregel, die fortan auch für den TecDax gilt. Sie soll Aktien identifizieren, deren Kurse extrem geschwankt haben und damit die Aussagekraft des Index schwächten. Hier gibt es Entscheidungsspielraum: Unternehmen können ihre Position verlieren, wenn das Gewicht im Index zehn Prozent überschreitet und die annualisierten Kursschwankungen in einem Monat mehr als 250 Prozent betragen - sie müssen aber nicht.

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(SZ vom 25.11.2008/mel)