Der Fall Middelhoff:Brutale Fürsorge

  • Einst war er "Big T" - heute ist Thomas Middelhoff ein gebrochener Mann.
  • Es gibt den Verdacht, dass er in der Haft an der seltenen Auto-Immunkrankheit "Chilblain Lupus" erkrankt ist.
  • Die SZ bringt mit der Einwilligung Middelhoffs Details aus der Krankenakte.

Von Hans Leyendecker und Uwe Ritzer

Als der Untersuchungshäftling mit der Buchnummer 173/14/1 Mitte November in der Justizvollzugsanstalt Essen einem Arzt vorgestellt wurde, notierte der Mediziner: "Vollzugstauglich: ja. Suizidgefährdung: nein." Der Häftling weise "aktuell keine Beschwerden" auf: "Allgemeinzustand: gut. Ernährungszustand: gut." Bei einer Größe von 1,91 Metern wog der Inhaftierte 87,4 Kilogramm. Die Frage, ob der Untersuchungsgefangene Depressionen habe oder gar Suizidgedanken hege, habe dieser verneint. Es gebe, so steht es in einem "Medizinischen Verlaufsbogen", "kein Anhalt für depr. und suizidales Syndrom".

Der Mann, der hinter der Buchnummer steht, ist Thomas Middelhoff. Der einstige Star der Wirtschaftswelt wurde in einem anderen Leben "Big T" genannt. Er war berühmt für sein strahlendes Thomas-Middelhoff-Lächeln. Heute ist Middelhoff ein gebrochener Mann. Er wiegt nur noch etwa siebzig Kilo, hat Mühe, sich das Hemd zu knöpfen, einen Stift zu halten. Sein Gewebe an Händen und Füßen zerfällt, es gibt den Verdacht, dass er in der Haft an der seltenen Auto-Immunkrankheit "Chilblain Lupus" erkrankt ist. Von Februar bis März war er stationär im Universitätsklinikum Essen in Behandlung. Am Dienstag kam er nun wieder ins Krankenhaus.

Dass die SZ aus der Krankenakte Details bringt, geschieht mit Einwilligung Middelhoffs. Ansonsten wäre eine solche Veröffentlichung eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Es ist fast kurios, aber passt irgendwie: Das Oberlandesgericht Hamm hat vor wenigen Wochen einen Beschluss im Fall Middelhoff im Internet veröffentlicht, in dem auch auf den Krankheitszustand des Inhaftierten eingegangen worden ist (Stuhlgang und so weiter). Der Beschluss wurde wieder aus dem Netz genommen, aber er zirkuliert in der Szene.

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Zahl der Selbstmorde in Gefängnissen geht zurück

Es ist weder bewiesen noch auszuschließen, dass der Krankheitsverlauf mit langem Schlafentzug zusammenhängt. Über 28 Tage wurde Middelhoff wegen angeblicher Suizidgefahr alle 15 Minuten geweckt. Über 672 Stunden. "Dass jeder über das Normalmaß hinausgehende Schlafentzug Konsequenzen für das Immunsystem aufweist", sei "gesicherter Bestand der Medizinwissenschaft", schreiben Middelhoffs Anwälte im März dem Oberlandesgericht Hamm. Die in diesem Fall "manifestierte Gegenwehr des Körpers gegen das eigene Immunsystem von der Ursache Schlafentzug freizusprechen, dürfte auszuschließen sein". Die Anordnung einer laufenden Überwachung wegen angeblicher Suizidgefahr erfolgte durch den Vorsitzenden der Strafkammer, der im November Middelhoff zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision eingelegt.

Dass in Middelhoffs Zelle über vier Wochen alle 15 Minuten das Licht anging und jemand nachschaute, ob der Häftling am Leben war, hatte im Dezember die Wirtschaftswoche gemeldet. "Wenn jemand alles zu verlieren droht, was er sich erarbeitet hat, ist das der typische Fall eines Bilanz-Selbstmordes", wurde der Leiter der Essener Justizvollzugsanstalt zitiert. Einzelheiten solcher Überwachungen sind in Paragraf 42 des nordrhein-westfälischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes geregelt. Der Begriff "Bilanz-Selbstmord" deutet darauf hin, dass man sich sehr im Ungefähren bewegt. In der Krankenakte findet sich der Hinweis, im Fall Middelhoff drohe "eventuell negative Berichterstattung". Dahinter stehen drei Ausrufezeichen.

Normal sind gelegentliche oder stichprobenartige Kontrollen der Zellen

Niemand ist fürs Gefängnis geboren. Vorsicht ist geboten. In der Regel, so berichten Praktiker, gebe es sogenannte Sicherungsmaßnahmen vor allem bei einer latenten Suizid- oder Selbstverletzungsgefahr. Normale Sicherungsmaßnahmen bezögen sich auf gelegentliche und stichprobenartige Kontrollen, durch die der Gefangene möglichst wenig beeinträchtigt werden solle. Maximal fünf Kontrollen pro Nacht ist eine Größenordnung. Kontrolliert wurde, so Praktiker, in der Regel über die sogenannte Kostklappe. Der Bedienstete schaue mit einer Taschenlampe nach dem Häftling. "Jemanden jede Viertelstunde zu wecken, das geht gar nicht", sagt der Kriminalpsychologe Rudolf Egg, der bis 2014 Leiter der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder war. Der Blick durch den Spion an der Zellentür müsse normalerweise reichen.

Middelhoff-Prozess

"Ich bin für viele der Idealtyp des gierigen Managers": Thomas Middelhoff (hier im Landgericht Essen) weiß um sein schlechtes Ansehen.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Statistisch betrachtet hat sich die Lage verbessert. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Suizide in deutschen Gefängnissen mehr als halbiert. Damals brachten sich 117 Häftlinge um. 2014 waren es 53. Die Gründe: "Die Gefängnisse seien nicht mehr so überbelegt" wie früher, erklärt die Diplom-Psychologin Katharina Bennefeld-Kersten, die über Suizidprävention Wegweisendes veröffentlich hat. Das Personal sei besser geschult. In Niedersachsen gibt es sogar eine Telefonseelsorge, ein U-Häftling kann auch nachts von seiner Zelle aus anrufen, wenn er in Not kommt. Anderswo werden bei akuter Suizidgefahr Gefangene in besonders gesicherten Hafträumen mit Kamera untergebracht.

1067 Menschen haben sich seit der Jahrtausendwende in deutschen Haftanstalten umgebracht, darunter nur 30 Frauen. Die meisten Suizide geschahen in Einzelzellen und besonders häufig an Sonn-und Feiertagen. 306 Häftlinge haben sich im ersten Monat ihrer Haftzeit umgebracht. Auffällig ist schon, dass mehr als die Hälfte aller Suizide in der Untersuchungshaft passiert. Dabei machen U-Häftlinge insgesamt nur ein Sechstel aller Inhaftierten aus.

"Ein Mensch nimmt sich nicht das Leben, weil er in U-Haft oder in einer Einzelzelle sitzt, sondern weil er sich aufgrund der Umstände allein und isoliert fühlt", erklärt Bennefeld-Kersten, die auch Leiterin der Justizvollzugsanstalt in Celle und Leiterin des kriminologischen Dienstes des niedersächsischen Justizvollzugs war.

Reagieren Leute aus der Oberschicht anders auf die Haft als kleine Leute? Der Kriminalpsychologe Egg sieht keinen Unterschied. "Jemanden, der in armen Verhältnissen lebt, kann die Situation genauso überfordern wie jemanden aus sehr gut situierten Verhältnissen." Bei Menschen, denen Tötungsdelikte oder schwere Sexualstraftaten vorgeworfen würden, sei "die Suizidrate in der U-Haft nachweislich deutlich größer als etwa bei Wirtschaftsdelikten".

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