Debatte um den Spitzensteuersatz:Ein bisschen wirken wie Robin Hood

Der Spitzensteuersatz ist ein Politikum - und könnte nun zu einem wichtigen Knackpunkt bei möglichen Koalitionsverhandlungen werden. Doch sorgt seine Erhöhung überhaupt für Umverteilung? Und wie steht Deutschland im internationalen Vergleich da? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Hans von der Hagen und Oliver Klasen

Deutschland hat ein neues Thema: den Spitzensteuersatz. Die Debatte ist ausgebrochen, weil Finanzminister Wolfgang Schäuble Steuererhöhungen zuletzt nicht mehr ausgeschlossen hatte und der nordrhein-westfälische CDU-Parteivize Armin Laschet mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen auch noch von "nötigen Kompromissen in allen Bereichen" sprach.

Zwar müht sich die CDU-Spitze, die parteiinterne Debatte über mögliche Steuererhöhungen wieder zu beenden. Doch das ist schwer, weil die möglichen Koalitionspartner der Union - SPD und Grüne - im Wahlkampf auf Steuererhöhungen gedrängt hatten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Was ist ein Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz gilt in einem Steuersystem für die höchsten Einkommen. Aber: Er wird nicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen gerechnet, sondern gilt erst ab einem bestimmten Grenzbetrag für jeden weiteren Euro. Ein Beispiel: Liegt die Einkommensgrenze für einen Spitzensteuersatz von beispielsweise 49 Prozent bei 100.000 Euro, dann müssen erst für den 100.001-sten Euro 49 Cent an den Staat abgeführt werden.

Wie hat sich der Spitzensteuersatz in der Bundesrepublik entwickelt?

In den Siebzigerjahren, in der Zeit der sozialliberalen Regierung unter Helmut Schmidt, lag der Spitzensteuersatz bei 56 Prozent, unter der Kohl-Regierung zuletzt bei 53 Prozent. Erst als Rot-Grün 1998 an die Macht kam, änderte sich etwas radikal: Unter dem Eindruck eines gesellschaftlichen Diskurses, der Steuersenkungen als unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ansah, senkte die Regierung Schröder den Spitzensteuersatz in mehreren Schritten auf 42 Prozent. Er gilt bis heute. Allerdings kommen ab einer bestimmten Einkommenshöhe noch drei Prozentpunkte Reichensteuer hinzu.

Wie hoch ist der Spitzensatz in Deutschland tatsächlich?

Zu den genannten Sätzen von 42 und 45 Prozent (inklusive Reichensteuer) muss noch der Solidaritätszuschlag hinzugerechnet werden. Er macht 5,5 Prozent bezogen auf die Einkommensteuer aus, wenn ein Steuerpflichtiger also 10.000 Euro Einkommensteuer zahlen muss, werden zusätzlich noch einmal 550 Euro Soli fällig. Insgesamt liegt die prozentuale Spitzenbelastung somit tatsächlich bei 44,3 respektive 47,5 Prozent. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren lag der oberste Wert noch bei 51,2 Prozent.

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz im internationalen Vergleich?

Deutschland liegt mit 47,5 Prozent im oberen Mittelfeld - und deutlich über dem EU-Schnitt von 38,7 Prozent. Im Euro-Raum liegt der Satz bei durchschnittlich 44,3 Prozent. Die Bundesrepublik liegt also in etwa gleichauf mit Ländern wie Griechenland (46 Prozent) oder Großbritannien (45 Prozent). Deutlich mehr sind es beispielsweise in Belgien (53,7 Prozent), Dänemark (55,6 Prozent) und Schweden (56,6 Prozent). Erheblich weniger zahlen die Spitzenverdiener in Staaten wie Bulgarien (zehn Prozent) oder Litauen (15 Prozent). In diesen Ländern werden, wie in mehreren anderen osteuropäischen Staaten auch, Bürger mittels einer sogenannten Flat-Tax besteuert. Flat-Tax bedeutet, dass der Steuersatz unabhängig von der Einkommenshöhe ist oder zumindest nur in wenigen Stufen angehoben wird.

Wie hat sich der Spitzensteuersatz international entwickelt?

Der Spitzensteuersatz ist zuletzt in der EU im Schnitt gestiegen. 2012 waren es noch 38,1 Prozent, 2013 sind es 38,7 Prozent. Aber: Wie in Deutschland auch lagen die Sätze zur Jahrtausendwende deutlich höher - damals durchschnittlich bei 44,8 Prozent. Der jüngste Trend zu Steuererhöhungen setzte vor allem während der Finanzkrise ein. Die Staaten brauchten Geld, um Länder und Banken zu retten.

Ab welchen Einkommen greift der Spitzensteuersatz?

Entscheidender als die Höhe des Spitzensteuersatzes ist die Frage: Ab wann gilt er? Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 44,3 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.882 Euro. Oberhalb von 250.730 Euro kommen noch die drei Prozent Reichensteuer hinzu. Die SPD würde einen auf 49 Prozent erhöhten Satz (plus Solidaritätszuschlag) gerne ab 100.000 Euro wirken lassen, den Grünen schweben 80.000 Euro vor.

Trifft der Spitzensteuersatz nur Privatpersonen?

Nein. Auch Firmen sind betroffen, die als Personengesellschaft geführt werden. Und das sind viele - immerhin 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland. Bei Personengesellschaften werden die Gesellschafter - und nicht die Firmen selbst - besteuert. Je nach Höhe der Gewinnanteile der Gesellschafter kann dann der Spitzensteuersatz zum Tragen kommen.

Wie hoch wären die zusätzlichen Belastungen für die Bürger durch einen höheren Spitzensteuersatz?

Zahlen gibt es noch nicht, weil nicht allein die Höhe des Satzes entscheidet, sondern auch die Grenzen wichtig sind, ab denen er berechnet wird. Bislang heißt es lediglich, dass eine mögliche Steuererhöhung die Bürger insgesamt mit einem einstelligen Milliardenbetrag belasten würde. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung hatte zuvor schon ausgerechnet, was die Pläne von SPD und Grünen die Bürger kosten würden: Das Ergebnis: Das Konzept der SPD schlüge zusätzlich mit 5,2 Milliarden Euro zu Buche, das der Grünen mit 5,4 Milliarden Euro.

Wie könnte die Erhöhung konkret aussehen?

Denkbar sind mehrere Varianten. Einerseits könnten die Spitzensätze angehoben werden, andererseits könnte die Berechnung der Reichensteuer schon bei geringeren Einkommensgrenzen einsetzen. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), hatte das in der Rheinischen Post so formuliert: "Die Treppe beim Spitzensteuersatz zwischen 42 Prozent ab 53.000 Jahreseinkommen und 45 Prozent ab 250.000 Euro könnte wegfallen".

Warum ist der Spitzensteuersatz ein Politikum?

Das Thema Spitzensteuersatz ist gleichbedeutend mit "die Reichen ins Visier nehmen" - auch wenn die Begriffe "reich" oder "besserverdienend" dehnbar sind. In Frankreich etwa punktete François Hollande bei den jüngsten Wahlen vor allem mit seinen Plänen, die Reichen höher zu besteuern - im Gespräch waren anfangs 75 Prozent für all jene, die mehr als eine Million Euro verdienen. In Deutschland sind Personen mit einem Einkommen von etwas mehr als 50.000 Euro schon Besserverdiener. Wenn den Bürgern gleichzeitig in Aussicht gestellt wird, dass Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden, wirkt das auf die Wähler wie eine freundliche Robin-Hood-Politik.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: