Debatte um Abgeltungsteuer:Kapitalisten bevorzugt

Bundestag - Rede Steinbrück

Im Kampf gegen Steueroasen führte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Abgeltungssteuer ein. Im Bundestag diskutieren Politiker nun ihre Abschaffung.

(Foto: dpa)

"Lieber 25 Prozent von x, als 45 Prozent von nix": Mit dieser Formel wollte Peer Steinbrück einst die Steuerflucht eindämmen. Man muss nicht linksradikal sein, um diese einheitliche Abgeltungsteuer ungerecht zu finden.

Ein Kommentar von Claus Hulverscheidt

In der allsonntaglich ausgestrahlten Fußball-Talkshow Doppelpass gibt es einen Brauch, dessen Übernahme auch die Schnatterrunden bei ARD und ZDF merklich bereichern würde: Wer Allgemeinplätze à la "Nach dem Spiel ist vor dem Spiel" von sich gibt, muss drei Euro in ein "Phrasenschwein" werfen, ein grässliches Plastiktier mit Mütze, Trikot und verwandtschaftlichen Banden zum Gartenzwerg. Das Geld wird am Jahresende gespendet. Man stelle sich vor, das gäbe es bei Jauch und Illner: eine einzige Steuerdiskussion mit ihren "Leistung muss sich wieder lohnen"-Sprüchen - und das rosa Vieh würde platzen.

Nur ganz selten einmal gelingt eine Redewendung, die die Dinge tatsächlich auf den Punkt bringt, statt sie zu verschleiern. So schaffte es Peer Steinbrück 2008, seiner SPD mit einer Floskel eine kleine Revolution abzutrotzen: "Lieber 25 Prozent von x, als 45 Prozent von nix", dichtete der Finanzminister der großen Koalition damals gewohnt eloquent - und führte die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Die Idee: Wer Bürger mit Schwarzgeldkonten im Ausland bewegen will, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wieder daheim zu versteuern, muss ihnen etwas bieten: einen Einheitssteuersatz etwa, der mit 25 Prozent meilenweit unter dem Einkommensteuerspitzensatz liegt. Und Anonymität - schließlich überweist die Bank die Steuern ihrer Kunden ja an den Fiskus, ohne Namen zu nennen.

Ausgerechnet ein SPD-Minister bevorzugte die Kapitalisten

Steinbrücks Ansatz war realitätsnah, pragmatisch - und eine Kapitulation vor den Steuerhinterziehern sowie ihren Helfershelfern in den Banken, Steuerbüros und Rechtsanwaltskanzleien. Ausgerechnet ein Sozialdemokrat schuf damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, die bis heute fortbesteht: Wer von seiner Hände Arbeit lebt, zahlt auf sein Gehalt bis zu 45 Prozent Steuern. Wer dagegen diese klägliche Form der Existenzsicherung hinter sich gelassen hat, die Hände in den Schoß legt und sein Geld für sich arbeiten lässt, kommt mit 25 Prozent davon. Leistungseinkommen wird also im Vergleich zu leistungslosem Einkommen massiv diskriminiert. Man muss kein Linksradikaler sein, um das ungerecht zu finden.

Nun war Steinbrück kein verkappter Reichenversteher, auch ist Pragmatismus in der Politik kein Grund zur Scham. Ja, vielleicht hatte die Abgeltungsteuer in Zeiten, da der Fiskus sich am Schweigekartell aus Steuerhinterziehern, ausländischen Banken und zugehörigen Regierungen die Zähne ausbiss, sogar ihre Berechtigung. Doch die Dinge haben sich verändert: Von 2017 an will sich das Gros der Industrie- und Schwellenländer gegenseitig über die Kapitalerträge ausländischer Kunden informieren, auch bisherige Steueroasen wie die Schweiz und Singapur sind dabei. Wenn aber Bezieher hoher Kapitaleinkünfte keine Chance mehr haben, ihr Geld ohne riesigen Aufwand im Ausland zu verstecken, gibt es auch keinen Grund mehr, sie weiter zu betütern.

Befürworter des geltenden Rechts wenden gerne ein, dass die anonym erhobene Abgeltungsteuer die Privatsphäre der Bürger schützt und überdies einfach zu erheben ist; schließlich werde die Steuer ja direkt von der Bank ans Finanzamt abgeführt. So richtig diese beiden Argumente klingen mögen, so gegenstandslos sind sie. Der berechtigte Anspruch des Einzelnen auf Privatsphäre endet nämlich dort, wo dieser Anspruch das Recht Dritter, nämlich der Gesamtheit der Steuerzahler, verletzt. Und die Vorzüge einer Erhebungsform können nie und nimmer einen prinzipiellen strukturellen Mangel aufwiegen - den, dass eine einzelne Einkommensart bevorzugt wird.

Das gilt umso mehr, als die Abgeltungsteuer in Wahrheit gar nicht der Beitrag zur Steuervereinfachung ist, als der sie gepriesen wird. Bürger mit einem Grenzsteuersatz von unter 25 Prozent können nämlich statt Abgeltung- auch Einkommensteuer zahlen - das ist günstiger. Dazu müssen sie allerdings in ihrer Steuererklärung alle Kapitalerträge penibel auflisten. Viele wissen das nicht oder vergessen es - und sind damit doppelt gekniffen.

Wolfgang Schäuble, Steinbrücks Nachfolger im Amt, kennt all diese Argumente, ja mehr noch, er steht der Rückkehr zu einer Kapitalbesteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz aufgeschlossen gegenüber. Es entbehrte nicht einer feinen Ironie, wenn ausgerechnet ein Christdemokrat eine von Sozialdemokraten ersonnene Steuer abschaffte, weil sie sozial ungerecht ist. Doch diese Schmach wird Steinbrück wohl erspart bleiben, denn dass CDU und SPD etwas als richtig erkennen, heißt ja noch lange nicht, dass sie auch etwas ändern. Oft ist es nämlich so, dass irgendwelche drittklassigen anderen Gründe gegen eine Reform sprechen. Der Koalitionsvertrag etwa. Oder Horst Seehofer. Ärgerlich ist das. Noch ärgerlicher als Phrasendrescherei.

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