Verkäufer der Steuer-CD:Schweiz schickt Steuerforderung an Whistleblower-Angehörige

Deutschland zahlte 2,5 Millionen Euro für eine Steuer-CD. Jetzt will das Finanzamt Zürich daran mitverdienen und verschickte eine Steuerforderung in Millionenhöhe. Das ist nicht nur kurios, weil der Betrag in Deutschland bereits besteuert wurde, sondern weil gleichzeitig Schweizer Steuerfahnder das Honorar komplett einziehen wollen.

File photo of people standing at a tram stop in front of the headquarters of Swiss bank Credit Suisse in Zurich

Die Zentrale der Credit Suisse: Ein Whistleblower hatte Daten ihrer Kunden nach Deutschland verkauft.

(Foto: REUTERS)

Bisher profitieren von den Deals mit den Steuer-CDs nur die deutschen Finanzämter. Der Kanton Zürich möchte das nun ändern: Obwohl die Schweiz den Verkauf von Steuer-CDs für illegal erklärt hat, verlangt die Behörde von einem Whistleblower Steuern, der vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen 2,5 Millionen Euro für Daten bekommen hat, berichtet die Neue Zürcher Zeitung.

Der Zeitung zufolge hat der Anwalt der Familie bestätigt, dass der Kanton Ansprüche gegen die Familie erhebt. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich verwies auf Anfrage der NZZ auf das Steuergeheimnis und äußerte sich nicht.

Es geht um einen Fall aus dem Jahre 2010. Ein Team der Wuppertaler Steuerfahndung verhandelte drei Wochen mit einem Informanten, dann kaufte es eine CD mit den Daten von 1500 deutschen Kunden der Schweizer Bank Credit Suisse. Ein halbes Jahr nach der Überweisung der 2,5 Millionen Euro wurde der Whistleblower verhaftet und beging in der Untersuchungshaft Suizid.

Von seinen Erben verlangt das Finanzamt Zürich jetzt Steuern in Höhe von 1,5 Millionen Franken, rund 1,24 Millionen Euro. Das will die Familie nicht akzeptieren. Zum einen verweist sie laut NZZ darauf, dass das Honorar teilweise beschlagnahmt worden sei. Die deutschen Steuerfahnder hatten das Geld demzufolge in drei Tranchen an den gebürtigen Österreicher überwiesen. Zwischen 700.000 und 900.000 Franken flossen auf Konten bei drei Banken in Deutschland, Österreich und Tschechien. In Österreich und Tschechien ließen Schweizer Ermittler das Geld einziehen. Die Erben gehen dagegen juristisch vor. Ein Rechtshilfeersuchen in Deutschland sei bis heute unbeantwortet geblieben - "nicht ganz unerwartet", notiert die NZZ.

Zudem wurden die Zahlungen bereits nach deutschem Recht besteuert. Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es ein Abkommen, dass Doppelbesteuerungen eigentlich ausschließt (Abkommen als PDF).

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte vor kurzem betont, dass alle Überweisungen für Steuer-CDs ordnungsgemäß versteuert wurden. "Wir haben für fünf CDs bisher rund zehn Millionen Euro ausgegeben. Um genau zu sein: netto rund 8,9 Millionen", sagte Walter-Borjans dem Handelsblatt. Das Finanzministerium bezieht sich auf Paragraf 50a des Einkommensteuergesetzes. Er besagt, dass Verkäufer von Nutzungsrechten von Daten wie selbständige Künstler beschränkt steuerpflichtig sind und 15 Prozent Einkommensteuer zahlen.

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