Cum-Ex-Deals:Schweizer Bankier kauft sich von Steuerverfahren frei

  • Eric Sarasin, einer der prominentesten Privatbankiers aus der Schweiz, zahlt 200 000 Euro für die Einstellung eines Steuerverfahrens in Deutschland. Es geht um Aktiendeals zu Lasten des Fiskus.
  • Das Verfahren war auch auf eine Strafanzeige von Carsten Maschmeyer zurückgegangen.

Von Klaus Ott

Schweizer Banken haben in den vergangenen Jahren viel Geld in die deutschen Justizkassen gezahlt, um unangenehme Steuerverfahren zu beenden. Nun greift auch einer der prominentesten Privatbankiers des Landes einigermaßen tief ins Portemonnaie, um seinen Frieden mit den Ermittlern zu machen. Eric Sarasin, 57, hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung rund 200 000 Euro an die Kölner Justiz gezahlt. Im Gegenzug stellt die dortige Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Geldstrategen aus Basel ein, der früher Vizechef der gleichnamigen Bank Sarasin gewesen war, einem der bedeutendsten Geldinstitute in der Schweiz.

Die Kölner Strafverfolger hatten Eric Sarasin verdächtigt, Mitglied einer Gruppe gewesen zu sein, die den deutschen Fiskus mit dubiosen Aktiendeals habe ausnehmen wollen. Gegen die meisten anderen der ursprünglich mehr als 30 Beschuldigten wird weiter ermittelt. Es geht um mutmaßliche Steuerdelikte in Höhe von 462 Millionen Euro.

Anzeigen - etwa von Carsten Maschmeyer - lösten die Ermittlungen aus

Eric Sarasin war der letzte Vertreter seiner Basler Patrizierfamilie in dem gleichnamigen Institut, dessen Anfänge bis 1841 zurückreichen. Die Bank heißt nach einem Eigentümerwechsel inzwischen J. Safra Sarasin. Der neuen Eigentümer, die brasilianische Milliardärsfamilie Safra und deren Unternehmensgruppe, haben mit den umstrittenen Geschäften nichts zu tun. Nach einer Razzia der Kölner Staatsanwaltschaft in dem Institut im Oktober 2014 war Eric Sarasin als Vizechef zurückgetreten. Er erklärte damals, er habe sich aber nichts zuschulden kommen lassen. Jetzt sagte ein Sprecher von ihm, die Zahlung in Deutschland sei keine Buße und kein Schuldeingeständnis. Nach deutschem Recht kann die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen, wenn die "Schwere der Schuld" dem nicht entgegenstehe und beispielsweise ein Geldbetrag an die Staatskasse überwiesen werde.

Das Ermittlungsverfahren gegen Eric Sarasin und die anderen Beschuldigten war unter anderem auf eine Strafanzeige des Unternehmers Carsten Maschmeyer aus Hannover vom Juni 2014 gegen Verantwortliche der Bank aus Basel zurückgegangen. Maschmeyer hatte Eric Sarasin und anderen Bank-Managern vorgeworfen, Investoren von Kapitalanlagefonds getäuscht zu haben. Den Investoren sei verschwiegen worden, dass die Fonds darauf beruhten, sich beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende eine nur ein Mal gezahlte Kapitalertragsteuer vom Fiskus mehrmals erstatten zu lassen. Das sei Steuerhinterziehung sowie Betrug an den Investoren gewesen.

Eric Sarasin hat stets bestritten, in solche Geschäfte verwickelt gewesen zu sein. Er hat im Verlauf der Ermittlungen mit der Kölner Staatsanwaltschaft kooperiert und ausgesagt, was offenbar zur Einstellung des Verfahrens beigetragen hat.

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