CMA: Urteil aus Karlsruhe:Ohrfeige für das Bauern-Marketing

Sein oder Nichtsein: Landwirte müssen nach einem Urteil des Verfassungsgerichts keine Zwangsabgabe mehr an die CMA zahlen. Ein System gerät nun ins Wanken.

Für viele Bauern ist das Urteil ein großer Erfolg - der Marketingverband der deutschen Agrarwirtschaft könnte nach dem Richterspruch aus Karlsruhe jedoch seine Existenzberechtigung verlieren. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass deutsche Landwirte keine Abgaben mehr dafür zahlen müssen, dass die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) ihre Produkte bewirbt.

Marketing, CMA

Die CMA bewirbt Agrarprodukte - doch nicht alle Bauern sind mit der Arbeit des Verbandes zufrieden.

(Foto: Foto: CMA)

Bisher funktionierte das System so: Mit einer Art Zwangssteuer mussten Landwirte, Schlachthöfe, Molkereien oder Eierpackstellen einen Beitrag in Höhe von 0,4 Prozent des Warenwertes zur Vermarktung leisten. Das Geld floss an eine Organisation, die in der Öffentlichkeit unter anderem durch Werbung mit leicht bekleideten Frauen oder das Sponsoring der ARD-Sportschau von sich reden machte. Rund 90 Millionen Euro flossen so jedes Jahr in die Töpfe des Marketingverbandes.

Doch nicht alle der etwa 380.000 Agrarbetriebe waren glücklich mit diesem System. Etliche Betriebe hatten kritisiert, dass der Absatz ihrer Produkte durch die CMA-Reklame nicht mehr gefördert werde. Ein Landwirt, der Bauer Georg Heitlinger aus dem baden-württembergischen Eppingen, hat sich ziemlich öffentlich mit dem mächtigen Marketingverband angelegt.

Auf einer Internetseite macht er Stimmung gegen die CMA. Er prangert sexistische Werbung an ("Ich liebe schöne Schenkel") und fand einen neuen Namen für den verhassten Verband: Geld-Übertragung an Lebensmittelkonzerne, Landwirtschaftsfunktionäre und Ernährungsindustrielle - kurz "Gülle".

Eingriff in unternehmerische Freiheit

Ein weitaus größerer Erfolg für Bauer Heitlinger ist jedoch der Urteilsspruch aus Karlsruhe. Demnach ist die Zwangsabgabe der Landwirte für die CMA verfassungswidrig.

Die sogenannten Sonderabgaben hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Begründung: Durch die Abgabenpflicht werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, heißt es in dem Urteil.

Lesen Sie im zweiten Teil, wieso auf die Kläger nun ein wahrer Geldsegen wartet - und wie die Bundesregierung und CMA auf das Urteil aus Karlsruhe reagierten.

Ohrfeige für das Bauern-Marketing

Drei Lebensmittelunternehmen, darunter eine Geflügelschlachterei und eine Eierpackstelle, hatten das System CMA angegriffen. Das Verwaltungsgericht Köln hält die Pflichtabgaben für den Absatzfonds der Land- und Ernähungswirtschaft für verfassungswidrig und hatte die Regelung deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Die Werbung für deutsche Produkte wurde bereits 2002 für europarechtswidrig erklärt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beanstandete die Werbung "Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch", weil mit der Herkunftsbezeichnung der freie Handel im europäischen Binnenmarkt behindert werde. Damit ist nach Ansicht der Kläger der Zweck des Fonds hinfällig geworden.

Außerdem sei der Export der deutschen Ernährungswirtschaft gewachsen. Es bedürfe keiner Werbemaßnahmen mehr. Beanstandet wird darüber hinaus, dass die zahlenden Unternehmen nicht ausreichend an Entscheidungen über die Geldverwendung beteiligt seien.

Geldsegen für die Kläger

Niedergeschlagenheit herrscht nun im Lager der CMA in Bonn. Ein Vertreter des Verbandes bezeichnete das Urteil als Konjunkturbremse. Das Urteil passe nicht in die Wirtschaftslage, kritisierte CMA-Aufsichtsratschef Werner Hilse die Entscheidung. Denn ohne gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk seien Deutschlands Landwirte als Einzelunternehmer auf dem hart umkämpften Markt verloren. Er verwies auf vergleichbare Absatzförderungssysteme in anderen europäischen Ländern.

Freuen dürfen sich nun Kläger wie Bauer Heitlinger, denn auf sie wartet nun ein wahrer Geldsegen. Denn die CMA muss allen Landwirten und Betrieben, die Widerspruch gegen die Abgabe eingelegt haben, ihr seit 2002 gezahltes Geld zurückzahlen. Der Marketingverband hat eigenen Angaben zufolge dafür 100 Millionen Euro zurückgestellt. Das Urteil gilt ab Juli 2002, weil die Kläger zu diesem Zeitpunkt Widerspruch eingelegt hatten. Wie viele Unternehmen betroffen sind, ist nicht bekannt. (Az.: 2 BvL 54/06)

Die Bundesregierung werde die Finanzierung des Fonds jetzt prüfen, sagte ein Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

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