Bundesverfassungsgericht:Klagen gegen Mindestlohn abgewiesen

  • Das Bundesverfassungsgericht hat drei Klagen gegen den deutschen Mindestlohn abgewiesen.
  • Die Richter kritisieren das Gesetz allerdings trotzdem wegen Ungenauigkeiten.

Schwachpunkte im Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von 14 ausländischen Transportunternehmen gegen den deutschen Mindestlohn aus formalen Gründen abgewiesen. Die Klagen seien unzulässig, da die Spediteure erst die Fachgerichte anrufen müssten, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Die Richter machten aber zugleich deutlich, dass sie Schwachpunkte in dem Gesetz sehen. So sei nicht klar, was das Gesetz unter "einer Beschäftigung im Inland" verstehe und ob die Mindestlohnpflicht für ausländische Spediteure mit dem Europarecht vereinbar sei, erklärten sie. Für Auslegung und Anwendung der Normen seien aber die Fachgerichte zuständig.

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 haben abhängig Beschäftigte Anspruch auf mindestens 8,50 Euro brutto Stundenlohn. Das gilt auch für Beschäftigte von ausländischen Firmen in Deutschland. Dagegen hatten sich Spediteure aus Österreich, Polen und Ungarn gewandt, die grenzüberschreitend arbeiten.

Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass das Gesetz nicht klar regele, ob mit dem Begriff "der im Inland beschäftigten" Arbeitnehmer ausnahmslos jede kurzfristige Beschäftigung in Deutschland gemeint sei oder ob etwa ein Bezug zum deutschen Sozialversicherungssystem nötig sei. "Dabei stellt sich auch die Frage, ob eine Mindestlohnpflicht bei kurzzeitigen Einsätzen in Deutschland erforderlich ist, um die mit dem Mindestlohngesetz verfolgten Ziele zu erreichen."

Mindestlohn für Zeitungsaussteller erst 2017

Zwei weitere Beschwerden gegen das Mindestlohngesetz wiesen die Richter als unzulässig ab. In einem Fall hatte ein 17-Jähriger aus der Gastronomie sich dagegen gewandt, dass der Mindestlohn nur für volljährige Beschäftigte gilt. Außerdem klagte eine Frau dagegen, dass Zeitungsaussteller erst nach einer schrittweisen Anhebung ab 2017 Mindestlohn bekommen sollen.

Linktipp: Mit welchen Tricks Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen, hat der Berliner SZ-Korrespondent Thomas Öchsner aufgeschrieben.

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