Das Verfassungsgericht wirft das unübersichtliche System von Hartz IV über den Haufen. Ein Sozialstaat gibt nicht dem, der schon hat.
Natürlich kann der Sozialstaat nichts dafür, dass das Leben ungerecht ist. Natürlich kann er nichts dafür, dass der eine mit dem silbernen Löffel im Mund geboren wird und der andere in der Gosse. Natürlich kann der Sozialstaat auch nichts dafür, wenn der eine bei der Lotterie der Natur das große Los zieht und der andere die Niete. Der Sozialstaat kann nichts dafür, wenn der eine in behüteten Verhältnissen geboren wird, der andere in einem Chaos, welches das Wort Familie nicht verdient. Die Natur ist ein Gerechtigkeitsrisiko.
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Die Bundesverfassungsrichter um Präsident Hans-Jürgen Papier (Foto) Die Richter sind empört darüber, wie die Hartz-Gesetze die Bedürfnisse schulpflichtiger Kinder negieren. (© Foto: Reuters)
Der eine ist gescheit, aber es fördert ihn keiner; der andere ist blöd, aber man trichtert ihm das Wissen ein. Die bessere Familie hat sich niemand erarbeitet, die besseren Gene auch nicht. Die Natur und das Schicksal haben sie ihm zugeteilt. Ein Sozialstaat indes, der einfach dabei zuschaut, der also nichts unternimmt gegen solche Ungerechtigkeiten, der ist kein Sozialstaat. Sicherlich: Die Bundesrepublik ist ein Sozialstaat; aber kein sehr guter. Er ist nämlich nicht schon automatisch dann ein guter Sozialstaat, wenn er viel Geld für das Soziale ausgibt - wenn dahinter kein klares Konzept, keine nachvollziehbaren Berechnungen und keine Rücksicht auf den Einzelfall steckt.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV schimmert daher so etwas durch wie heiliger Zorn - heiliger Zorn darüber, wie schludrig, schlampig, uninteressiert, uninformiert und unzulässig pauschaliert die Hartz-IV-Gesetzgebung zumal die Beträge für die Kinder in armen Verhältnissen festgesetzt hat. Der Gesetzgeber hat einfach den Betrag für einen alleinstehenden Erwachsenen genommen und vierzig Prozent abgezogen, aufgrund einer "freihändigen Setzung ohne irgendeine empirische oder methodische Fundierung". Die Richter sind empört darüber, wie das Gesetz die Bedürfnisse schulpflichtiger Kinder negiert. Sie sind empört über die Ansicht der Bundesregierung, dass der Schulbedarf nicht zum Existenzminimum eines Kindes zähle, das durch Leistungen sichergestellt werden muss.
Das Gericht wirft das ganze unübersichtliche System der Berechnung von Hartz IV über den Haufen. Es erklärt die einschlägigen Regelungen im Sozialgesetzbuch II für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Gericht fordert, dass der Staat nicht einfach Pi mal Daumen Geld verteilt, sondern dass er Sorgfalt walten lässt. Das Gericht fordert komplett neue Gesetze - die ein Existenzminimum festsetzen, mit dem man notdürfig, aber menschenwürdig leben kann. Die Verfassungsrichter proklamieren ein neues Grundrecht: Jeder hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber wird sich mühen müssen, dies klar und klug zu formulieren. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichs zum Lissabon-Vertrag im Frühsommer haben sich Bundestag und Bundesrat unglaublich angestrengt, den Karlsruher Vorgaben schnell zu genügen. Diese Anstrengung wünscht man sich auch jetzt.
Lesen Sie weiter, warum die Entscheidung mehr als ein Grundsatzurteil ist.
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In diesem Artikel:
- Hartz IV: Entscheidung in Karlsruhe "Ein guter Tag für die Kinder"
- Urteil zu Hartz IV Grundrecht auf Existenzminimum
- Hartz-IV-Entscheidung Richter Borchert und der "Sozialstaatskrimi"
- Politik kompakt Große Unterstützung für den Zwillingsbruder
- Bundesagentur für Arbeit Eine Million Bürger erhalten zusätzliche Hilfe
- TV-Kritik: Maischberger Ministerin hartzt sich bei Maischberger fest
- Alleinerziehende in Deutschland Die Not der neuen Mütter
Ich hatte Ihnen gestern schon einen Hinweis mitgeteilt, leider erfolglos. Schauen sie doch einfasch mal nach, unter welchen Kriterien Hartz 4 damals den Bundesrat passiert hat. Und, noch wichtiger, was der Ausschuß zuvor an " Kompromissen" erzieht hat. Andererseits war nach Bekanntwerden und der ersten Ergebnisse dieser Reform der absolute Murks klar. Aber das wissen wir ja schon seit Jahren!
"..Ein Hauch von Heimat..."
Seien Sie lieber vorsichtig mit solchen Äußerungen, sonst wird Ihnen auch noch das Urlaubsgeld gestrichen.
Selten nur hat ein Urteil so viel Lebenswahrheit und Menschlichkeit gebündelt wie dieses. Und es ist wirklich zweitrangig, ob es eine Erhöhung der Sätze braucht oder Sachleistungen wie freier Kulturkonsum, ÖPNV zum Nulltarif für Bedürftige oder die erwähnten Kindergartenplätze gibt.
Herr Prantl gibt dem Urteil die Würdigung, die ihm zusteht. Was nicht daran zu übergehen ist, ist die Haltung, nach der nun mal alle Menschen nicht gleich sind naturgesetzmäßig. Viel Substanz des Ideals Égalité wird durch keineswegs naturgesetzlich zugewiesene Armut untergraben. Wenn Horst Köhler Richtung neuer Bundesländer seinerzeit abgesondert hat, daß es die absolute Gleichheit nicht gibt, war wohl die Absicht Pate gestanden, daran nichts ändern zu wollen.
Ein Staat, der Demokratie nicht als Feigenblatt benutzt und sich nicht von suspekten Gebilden wie INSM oder dem Konvent für Deutschland steuern läßt, gewährt allen Menschen ein Höchstmaß an gleichen Ausgangsmöglichkeiten, vom ABC-Schützen bis zum Rentner. BIldung und Kultur sind dabei die wichtigsten Elemente; Bildung nicht im Sinne von Ausbildung, Kultur nicht im Sinne privater TV-Anbieter.
Der Staat, der solche Errungenschaften ehrlich anstrebt und die wirtschaftliche Elite diesen Zielen unterzuordnen vermag, braucht sich keine Sorgen zu machen um seinen Weiterbestand. Er braucht sich auch keine Sorgen zu machen um "Faulenzer". Wo es fair zugeht, herrscht Einsicht vor. Und die fördert Leistungsbereitschaft.
Nochmal: Dieses Urteil ist gut durch den richtungsweisenden Charakter. Es hat einen Hauch von Heimat an sich.
"§ 4 Nach dem Beweis des ersten Anscheins ist davon auszugehen , dass der Hilfesuchende seine Notlage selbst verschuldet hat . Ausgenommen hiervon sind Menschen über 65 Jahren ."
Laut Münte steigt die Grenze auf 67 Jahre.
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