Neues Urteil: Jobcenter müssen Hartz-IV-Bezieher "konkret, eindeutig, verständlich und zutreffend" belehren, bevor sie das Arbeitslosengeld II kürzen.

Weigern sich Hartz-IV-Empfänger ihren Ein-Euro-Job fortzusetzen, darf ihnen das Jobcenter ohne ausreichende Belehrung über die möglichen Folgen nicht einfach das Arbeitslosengeld II kürzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Damit gab der 14. Senat einer Hartz-IV-Bezieherin aus Mettmann bei Düsseldorf recht. In der Eingliederungsvereinbarung mit der Behörde müssten Arbeitslose "konkret, eindeutig, verständlich und zutreffend" über Folgen aufgeklärt werden, falls die Vereinbarung nicht erfüllt wird, heißt es in der höchstrichterlichen Entscheidung.

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Die Entscheidung des Bundessozialgerichts gibt Ein-Euro-Jobbern mehr Rechte. (© AP)

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Im Streitfall hatte das Jobcenter aus Mettmann im Oktober 2006 mit der arbeitslosen Klägerin eine derartige Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Darin wurde festgelegt, dass die Frau einem Ein-Euro-Job in einem Diakonie-Kindergarten nachgeht. In der Rechtsfolgenbelehrung war aufgeführt, dass bei einem unentschuldigten Niederlegen der Arbeit die Hilfeleistung gekürzt wird. Welche konkreten Sanktionen für welchen Zeitraum drohen, wurde nicht genannt.

Nachdem sich die Arbeitslose wegen Unstimmigkeiten beim Urlaubsanspruch weigerte, den Ein-Euro-Job fortzusetzen, wurde ihr schließlich das Arbeitslosengeld II für drei Monate ganz gestrichen. Dies erklärte das Bundessozialgericht für rechtswidrig.

Die Behörde habe es versäumt, die Rechtsfolgen bei einem unentschuldigten Fehlen im Ein-Euro-Job konkret und verständlich zu benennen. Das Jobcenter müsse dabei immer den Einzelfall berücksichtigen. Denn schließlich handele es sich bei der Kürzung der Hilfeleistung um einen schwerwiegenden Eingriff.

Da bereits die Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft war, musste der Senat nicht darüber entscheiden, ob das Arbeitslosengeld II grundsätzlich ganz gestrichen werden darf. Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass ihr zumindest das Existenzminimum zustehe. Eine Kürzung auf Null sei verfassungswidrig.

"Wenig finanzielle Anreize"

Eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergab derweils, dass die finanzielle Absicherung von Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich mit anderen europäischen Staaten "eher gering" ausfalle. Dabei seien Familien mit Kindern und Alleinerziehende in der Regel besser gestellt als Singles oder Paare ohne Kinder.

Auch biete das deutsche System Haushalten mit Kindern "nur wenig finanzielle Anreize", eine gering bezahlte Beschäftigung aufzunehmen. Es sei gleichzeitig "auffällig", dass "trotz der Hartz-Reformen Langzeitarbeitslose nach wie vor vergleichsweise wenig finanzielle Anreize haben, eine gering bezahlte, aber existenzsichernde Beschäftigung anzunehmen".

Deutschland auf Platz 14 von 29

Im Vergleich von insgesamt 29 OECD-Staaten einschließlich Staaten wie USA oder Japan sei Absicherung in Deutschland allerdings "durchschnittlich", wie die Organisation mitteilte. Leicht über dem Schnitt liegen demnach direkt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes alleinstehende Durchschnittsverdiener sowie Alleinerziehende und Familien mit zuvor nur einem Erwerbstätigen.

"Vergleichsweise gut" sei die Absicherung bei Paaren, wenn der andere Partner noch arbeite, da anders als in einigen anderen Ländern der Verdienst des Partners nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet werde. Anders sei die Situation für Geringverdiener: Hier liege der deutsche Lohnersatz "im unteren Drittel der OECD-Länder"; Geringverdiener mit Kindern, die ihren Arbeitsplatz verlören seien aber "immerhin durchschnittlich abgesichert".

Auch bei Langzeitarbeitslosen seien in Deutschland Singles oder kinderlose Paare "im internationalen Vergleich schlechter gestellt als Alleinerziehende oder Familien mit Kindern". So erhalte ein alleinstehender Durchschnittsverdiener nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit 36 Prozent seiner früheren Netto-Bezüge. Deutschland stehe damit auf Platz 14 unter den 29 OECD-Ländern.

Ein Urteil zu Entscheidung über Anrechnung von Partner-Einkommen bei getrennt lebenden Eheleuten wird am Donnerstag ebenfalls erwartet. Das Bundessozialgesetz verhandelt derzeit.

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(sueddeutsche.de/ehr/pak)