Kinder wachsen schnell - und brauchen daher häufiger neue Kleidung. Hartz-IV-Empfänger müssen diese Anschaffung jedoch aus dem Regelsatz finanzieren.
Wenn Kinder aus ihrer Kleidung herauswachsen, muss Ersatz her - das ist bei Top-Verdienern nicht anders als bei Hartz-IV-Familien. Letztere stoßen dabei jedoch rasch an ihre finanziellen Grenzen - besonders bei Wachstumsschüben. Mehr Geld vom Amt bekommen Hartz-IV-Empfänger jedoch auch in diesem Fall nicht. Sie hätten keinen Anspruch auf Sonderbedarf für Kleidung, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. "Wachstum bei Kindern ist der Normalfall", hieß es zur Begründung. Kleidung gehöre zum regelmäßigen Bedarf und sei in der Hartz-IV-Regelleistung enthalten.
Für Kinder, die schnell wachsen, gibt es keinen Zuschuss zum Hartz-IV-Regelsatz. Das entschied das Bundessozialgericht. (© Foto: dpa)
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Das Urteil aus Kassel war mit Spannung erwartet worden, denn es ist einer der ersten Richtersprüche zu diesem Thema, seit das Bundesverfassungsgericht Anfang Februar die Berechnung der Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte. Unter anderem hatten sie bemängelt, dass dabei der spezifische Bedarf von Kindern zu pauschal ermittelt worden sei. Dies sieht auch das Bundessozialgericht so. Nur: Karlsruhe habe aber eine Änderung der Gesetze erst ab 2011 gefordert. "Das ist etwas unbefriedigend, weil wir einen rechtswidrigen Zustand auf den Rücken der Kläger austragen", sagte der Vorsitzende Richter Peter Udsching. Damit bestätigte der 14. Senat die bisherigen gesetzlichen Regelungen.
Komplette Neuanschaffung
Im konkreten Fall hatte eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen 2006 für zwei ihrer drei Kinder ein zusätzliches Kleidergeld gefordert. Die damals drei und vier Jahre alten Kinder seien so schnell gewachsen, dass sie einen kompletten Satz Winterkleidung wie Schuhe, Handschuhe oder eine Winterjacke benötigten.
Die Winterkleidung sollte als Erstausstattung gewertet werden. Nach dem Gesetz könnten auch Schwangere oder Kinder nach der Geburt eine Erstausstattung erhalten. Gleiches gelte bei einer krankheitsbedingten Änderung des Gewichts. "Das muss dann auch für einen wachstumsbedingten Bedarf gelten", sagte der Anwalt der Familie, Peter Frings.
Es gehe schließlich um eine komplette Neuanschaffung für Kleidung. Außerdem könnten Kinder von Sozialhilfeempfängern solch einen Sonderbedarf einfordern. Könnten dies Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern nicht ebenfalls beanspruchen, werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, argumentierte die Familie. Das Bundessozialgericht wies ihre Klage jetzt in letzter Instanz ab.
(Aktenzeichen: B 14 AS 81/08 R)
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(sueddeutsche.de/DAPD/tob/mel)
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Beim formalen Rückgang der Ausgaben für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld/Hilfe ist die Frage, ob und wie die etwas undurchsichtige Mischfinanzierung zwischen Bund und Ländern gelöst wurde. Die Arbeitslosenhilfe war eine reine Steuerleistung, es zahlte der Bund. Die Sozialhilfe zahlen die Kommunen zu 100%. Seit Hartz-IV zahlt der Bund die Barmittel, die Kommunen große Teile der Wohn- und Nebenkosten. Dazu sind die Zahlen der Asylbewerber heruntergegangen, parallel wurden die Gesetze und damit der Finanzierungstopf dieser Gruppe geändert.
Ich hab meine Zweifel, dass das bilanziell sauber abgegrenzt und erfasst worden ist. Und der Verdacht, dass diese unsaubere und undurchsichtige Abgrenzung gewollt ist drängt sich mir auf.
das vielfache davon wurde soeben an Mövenpick verteilt und das Lohndumping zieht auch Ihr Einkommen auf dauer nach unten. Deutlich weniger als 3 Euro sind Vorgabe von Schwarzgeld.
Bei dem Urteil, das in ähnlichen Fällen hoffentlich genauso gefällt wird, bleibt mir die Hoffnung, dass ich weiterhin nicht mehr als 50% meines Gehaltes abgeben muss. Wäre das Rad weiter dahin zurückgedreht worden, wo es vor der Agenda 2010 gestanden hätte, wäre es eng für mich geworden.
Hier ist ein interessanter Link zu der Entwicklung der Sozialausgaben in Deutschland.
http://www.bpb.de/wissen/6T3K3W,0,0,Sozialleistungen_%96_Entwicklung_der_Ausgaben.html
Weil ja manche hier so super Bescheid wissen. In der Grafik kann man eindeutig sehen, dass die Ausgaben für (heute) ALG1 und ALG2 sogar zurückgegangen sind.
Kann schon sein, dass 2/3 der Steuereinnahmen für Soziales ausgegeben werden, aber das liegt nicht an den Ausgaben für ALG2.
Im Übrigen finde ich den Ton hier in diesem Forum auch sehr unterirdisch und menschenverachtend!
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