Bundesgerichtshof:Verbotene Stadt dicht: Geld zurück

Deutschlands oberstes Gericht hat entschieden, dass dies als erheblicher Mangel einzustufen sei und den kostenfreien Rücktritt eines Paares von der gebuchten Tour eines Düssel­dorfer Anbieters rechtfertige.

Peking ohne Verbotene Stadt und Platz des Himmlischen Friedens? Wenn solch weltberühmte Sehenswürdigkeiten plötzlich aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos zurücktreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies als erheblicher Mangel einzustufen sei und den kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Tour eines Düsseldorfer Anbieters rechtfertige. Außerdem rügte das Gericht eine Änderungsklausel im Reisevertrag zwischen den Parteien: Diese sei schon per se unwirksam formuliert. Im vorliegenden Fall ging es um eine China-Rundreise, die ein Paar für den Sommer 2015 gebucht hatte. Als der Veranstalter ihm eine Woche vor Reisebeginn eröffnete, dass ausgerechnet die beiden Pekinger Hauptsehenswürdigkeiten wegen einer Militärparade nicht besucht werden könnten, trat das Paar die Reise gar nicht erst an. Vor dem BGH klagten die Urlauber auf Reisekostenerstattung von 3298 Euro und bekamen recht (AZ.: X ZR 44/17). Damit muss der Reiseveranstalter dem Paar die einbehaltenen Stornogebühr von 90 Prozent des Reisepreises zurückzahlen.

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