Bundesgerichtshof:Geld zurück für Bausparer

Bundesgerichtshof: Der Traum vom eigenen Reihenhaus: Wer für sein Bauspardarlehen Gebühren zahlen musste, kann dagegen nun rechtlich vorgehen.

Der Traum vom eigenen Reihenhaus: Wer für sein Bauspardarlehen Gebühren zahlen musste, kann dagegen nun rechtlich vorgehen.

(Foto: mauritius images)

Bausparkassen haben jahrzehntelang Gebühren für Darlehen verlangt. Wie Kunden nach dem BGH-Urteil ihr Geld zurückbekommen können.

Von Benedikt Müller

Jahrelang hatte der Kunde in seinen Bausparvertrag eingezahlt. Als er dann endlich sein Bauspardarlehen aufnahm, verlangte die Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Darlehensgebühr von zwei Prozent - bei 30 000 Euro Kredit sind das immerhin 600 Euro. Doch am Dienstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Darlehensgebühren in Bausparverträgen sind nicht zulässig. Denn der Kunde zahlt ja schon Zinsen für seinen Kredit. Dabei waren die Gebühren bei vielen Bausparkassen jahrzehntelang üblich. Deshalb hat das Urteil aus Karlsruhe nun Auswirkungen auf viele Bausparverträge.

Wen betrifft die Entscheidung?

Das Urteil nützt zunächst Bausparern, die einen Vertrag mit Darlehensgebühren abgeschlossen, aber noch keinen Kredit aufgenommen haben. "Diese Gruppe kann sich nun auf die BGH-Entscheidung berufen und muss keine Darlehensgebühr zahlen", sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Bausparkassen müssten akzeptieren, dass diese Entgelte nicht zulässig sind.

Allerdings sehen neuere Bausparverträge ohnehin keine Darlehensgebühren vor. Schwäbisch Hall etwa erhebt sie seit dem Jahr 2000 nicht mehr in neuen Verträgen; Konkurrent Wüstenrot bietet seit drei Jahren keine Tarife mehr mit Darlehensgebühren an.

Betroffen sind also vor allem Bausparer, die Darlehensgebühren zahlen mussten, als sie ihren Kredit aufgenommen haben. "Sie können nun das Geld zurückfordern", sagt Feck. Wie hoch die Gebühren waren, können Betroffene auf dem Kontoauszug ihres Darlehenskontos nachlesen. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Stiftung Warentest haben einen Musterbrief zur Rückforderung ins Internet gestellt.

Das Problem: Anspruch auf Erstattung hat man grundsätzlich nur drei Jahre, nachdem man den Kredit aufgenommen hat. Wer im Jahr 2013 eine Darlehensgebühr bezahlt hat, sollte das Geld also noch in diesem Jahr zurückfordern. Sonst könnte der Anspruch verjähren.

Was tun, wenn die Bausparkasse die Gebühren nicht zurückzahlen will?

Die Gefahr ist: Bausparkassen könnten die Forderungen solange ignorieren, bis die entsprechenden Fälle verjährt sind. Deshalb sollten Bausparer beharrlich bleiben, falls ihre Kasse nicht zahlt. Wenn Betroffene einen Mahnbescheid oder eine Klage erheben, verlängert sich die Verjährungsfrist. Doch diese Rechtsschritte sind teuer. Günstiger ist es, einen Ombudsmann einzuschalten, falls die Bausparkasse die Gebühren nicht rechtzeitig zurückzahlen will. Der Ombudsmann schlichtet zwischen den Kassen und ihren Kunden. Jede Bausparkasse muss im Internet oder auf den Vertragsunterlagen veröffentlichen, welcher Ombudsmann zuständig ist.

Was ist mit Darlehensgebühren, die vor dem Jahr 2013 gezahlt wurden?

Das ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. "Wenn die Betroffenen in der Zwischenzeit keinen Mahnbescheid, keine Klage erhoben und keinen Ombudsmann eingeschaltet haben, könnte es sein, dass ihre Ansprüche verjährt sind", sagt Verbraucherschützer Feck. Hoffnung macht zwar ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2014: Damals hatten die Richter Bearbeitungsgebühren bei ganz normalen Bankkrediten für unzulässig erklärt; Betroffene konnten noch zehn Jahre nach Abschluss ihres Kredits die Gebühren zurückverlangen. Doch bezüglich der Darlehensgebühren bei Bausparkassen gibt es bislang kein Urteil, das auf eine längere Verjährungsfrist als die üblichen drei Jahre schließen ließe.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Gebühren zurückzuverlangen?

Wer zu Unrecht Darlehensgebühren gezahlt hat, kann sich entweder das Geld auszahlen lassen - oder er lässt es sich valutengerecht gutschreiben. Das bedeutet: Die Bausparkasse muss das Darlehen neu durchrechnen; die erste Kreditrate würde nicht für die Darlehensgebühr draufgehen, sondern nachträglich in die Tilgung des Kredits fließen. "Rein rechnerisch ist es die bessere Alternative, sich das Geld gutschreiben zu lassen", sagt Feck. Denn dann werden Bausparer ihre Schulden schneller los und müssen insgesamt weniger Zinsen zahlen.

Bedeutet das Urteil, dass Bausparkassen jetzt gar keine Gebühren mehr verlangen dürfen?

Nein. Die Bausparkassen erheben zwar keine Darlehensgebühren mehr, haben aber andere Einnahmequellen gefunden. Viele Kassen verlangen inzwischen eine Abschlussgebühr von bis zu 1,6 Prozent der Bausparsumme, die gleich zu Beginn des Vertrages fällig wird. Zudem erhebt etwa Wüstenrot ein "Agio" von zwei Prozent; das heißt: Der Kunde nimmt 100 Prozent Kredit auf, muss aber 102 Prozent zurückzahlen. Darüber hinaus verlangen manche Bausparkassen eine Kontogebühr von bis zu 20 Euro pro Jahr. Auch gegen dieses Entgelt geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen derzeit vor; der BGH hat aber noch nicht entschieden. Insgesamt können Bausparer immer schlechter vergleichen, wie teuer oder günstig ein Vertragsmodell ist.

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