Ferrero kann auch bei der Fußball-WM in Südafrika seine Sammelbilder verteilen, denn eine dagegen gerichtete Fifa-Klage hat der Bundesgerichtshof abgewiesen.
Der Verband habe als Veranstalter keinen Anspruch auf exklusive Verwendung von Begriffen wie "WM 2010" oder "South Africa 2010". Die Fifa habe zwar das grundgesetzlich geschützte Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen. Dies führe aber nicht dazu, "dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei". Der BGH verneinte Ansprüche der Fifa auf Löschung der für Ferrero eingetragenen acht Marken mit Bezug zur WM 2010. Die Fifa werde nicht in wettbewerbswidriger Weise behindert. Es bestehe auch keine Gefahr, dass Verbraucher wegen der Sammelbild-Aktion davon ausgingen, Ferrero sei ein offizieller Sponsor der WM.
Darf als Abziehbildchen den Ferrero-Produkten beigelegt werden: Nationalspieler Michael Ballack. (© Foto: dpa)
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Die Ferrero Deutschland GmbH legt seit 1982 im Umfeld von Welt- und Europameisterschaften ihren Schokoladenprodukten Duplo und Hanuta Sammelbilder von Fußballspielern mit einem eigenen Logo bei (Az: I ZR 166/07). Schon vor der WM 2006 war es zu einem Markenrechtsprozess zwischen Ferrero und der Fifa gekommen. Auch damals verlor die Fifa, was einige Sponsoren verdross und den Einzelhandel erfreute. ker.
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(SZ vom 14./15.11.2009/mel)
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