Wer seinem Mieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigt, der muss mitunter einen langen Atem haben. Widerspricht der Mieter der Kündigung, dann kann ein langwieriges Gezerre folgen. Der Eigentümer setzt eine Nachfrist zum Auszug, der Mieter bleibt stur, und irgendwann bleibt nur die Räumungsklage. Auch dies kann ein mühsamer Weg sein: Den Gerichtskostenvorschuss zahlt erst einmal der Vermieter, dann werden Schriftsätze hin- und hergeschickt - und die Monate ziehen vorbei wie die Landschaft am Zugfenster.
Bundesgerichtshof:Ausziehen oder zahlen
Bleiben Mieter trotz Kündigung wegen Eigenbedarfs in ihrer Wohnung, kann es sie viel Geld kosten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf der Eigentümer künftig das verlangen, was er bei einer Neuvermietung erzielen könnte.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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