Bundesfinanzhof:Fiskus darf sechs Prozent Zinsen nehmen

Deutschlands oberstes Finanzgericht bestätigt den Zinssatz für überfällige Steuernachzahlungen. Der sei verfassungsgemäß - daran ändern auch die momentan sehr niedrigen Renditen auf Sparguthaben nichts.

Von Stephan Radomsky

Ein halbes Prozent Aufschlag für jeden Monat, insgesamt sechs Prozent im Jahr: Wer dem Finanzamt zu lange Geld schuldig bleibt, muss neben den fälligen Steuern ordentlich Zinsen zahlen - zumal angesichts der rekordverdächtig niedrigen Renditen auf Sparguthaben. Darin sehen die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) aber kein verfassungsrechtliches Problem. Die Höhe des Aufschlags verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Übermaßverbot, heißt es in einem Urteil, das am Dienstag im Rahmen der Jahresbilanz des höchsten deutschen Finanzgerichts veröffentlicht wurde.

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