Bundesarbeitsministerium:Regierung schürt Zweifel am Tarifgesetz

Streik der Lokführer

Streikende Mitglieder der GDL in Rostock

(Foto: dpa)
  • Die Bundesregierung hat zum ersten Mal zugegeben, dass mit dem Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht eingeschränkt wird.
  • "Die gesetzliche Tarifeinheit ist ganz eindeutig ein Angriff auf das Streikrecht, und das ist nicht akzeptabel", sagte die Grünen-Politikerin Müller-Gemmeke zur SZ.

Von Detlef Esslinger

Die Bundesregierung hat zum ersten Mal zugegeben, dass mit dem Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht eingeschränkt wird - wenige Tage, bevor das Gesetz verabschiedet werden soll. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Anette Kramme (SPD), auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Damit stellt sie indirekt in Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist.

Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke hatte wissen wollen, ob die Arbeitsgerichte künftig auf der Grundlage des geplanten Gesetzes einen Streik als "unverhältnismäßig" untersagen können. Denn der Kern des Gesetzes wird sein, dass im Falle rivalisierender Gewerkschaften in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die dort die meisten Mitglieder hat. Als "unverhältnismäßig" gilt in der Rechtsprechung ein Streik unter anderem dann, wenn er auf ein Ziel gerichtet ist, das mit ihm gar nicht erreicht werden kann. Staatssekretärin Kramme antwortete den Grünen: Die Prüfung eines Streiks durch ein Gericht "kann ergeben", dass dieser "unverhältnismäßig sein kann, soweit ein Tarifvertrag erzwungen werden soll, dessen Inhalte evident nicht zur Anwendung kommen".

Bisher hatten Regierung und Koalitionsfraktionen die These vertreten, ihr geplantes Gesetz schränke das Streikrecht nicht ein. Die Gegner des Gesetzes, vor allem die Berufsgewerkschaften - zum Beispiel GDL (Lokführer), Marburger Bund (Ärzte) und Vereinigung Cockpit (Piloten) - befürchteten aber stets genau dies.

Die Grünen-Politikerin Müller-Gemmeke sagte am Sonntag der Süddeutschen Zeitung, mit ihrer Antwort sei die Regierung "an dieser Stelle zum ersten Mal ehrlich". Sie täusche die Öffentlichkeit, wenn sie "immer und wieder beteuert", dass das Gesetz das Streikrecht nicht verändere. "Die gesetzliche Tarifeinheit ist ganz eindeutig ein Angriff auf das Streikrecht, und das ist nicht akzeptabel", sagte Müller-Gemmeke. Die Koalition will das Gesetz am kommenden Freitag im Bundestag verabschieden. Fast alle Berufsgewerkschaften haben eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Im Bahnkonflikt gibt es unterdessen den nächsten Eklat. 20 Stunden lang hatten Vertreter von Deutscher Bahn und GDL am Freitag und Samstag in Berlin miteinander gesprochen. Dabei unterhielten sich Bahn-Vorstand Ulrich Weber und GDL-Chef Claus Weselsky dem Vernehmen nach sachlich über die künftige Bezahlung der Lokrangierführer, eine Schlichtung sowie ein Rechtsgespräch, das diesem Verfahren vorangehen sollte. Nach Darstellung der Bahn hatte man sich für Sonntagmorgen um 10 Uhr erneut im Bahntower in Berlin verabredet. Die GDL-Vertreter erschienen jedoch nicht. Stattdessen verschickte Weselsky kurz nach 9 Uhr eine Pressemitteilung. Darin gab er an, die Bahn-Vertreter hätten am Vorabend um 17.50 Uhr den Verhandlungstisch verlassen. Bei der Bahn wiederum wurde bestritten, dass es überhaupt einen Verhandlungstisch gab. Der Termin sei ein "Gespräch", aber keine förmliche "Verhandlung" gewesen.

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