Bundesarbeitsgericht:Richter stärken Zeitarbeitsfirmen

Ab wann wird Leiharbeit unfair? Das Bundesarbeitsgericht lässt offen, wie lange Firmen Zeitarbeiter beschäftigen dürfen, ohne ihnen eine Festanstellung zu geben. Die Richter sehen die Politik in der Pflicht.

Was genau bedeutet "vorübergehend"? Mit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in letzter Instanz beschäftigt. Konkret geht es um den Einsatz von Leiharbeitern und die Frage, wie lange diese ohne feste Anstellung beschäftigt werden dürfen. Die Richter legten sich in ihrem Urteil nun allerdings nicht auf eine Höchstdauer von Leiharbeitereinsätzen fest.

Der Neunte Senat forderte lediglich die Einhaltung des 2011 geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, nach dem der Einsatz von Zeitarbeitern eben nur "vorübergehend" erfolgen dürfe. Die Bundesregierung hatte versucht, den nach der Liberalisierung 2003 um sich greifenden Dauereinsatz von Leiharbeitern mit der Formulierung "vorübergehend" zu begrenzen.

Die Richter verneinten nun zudem den Anspruch von Zeitarbeitern auf eine Festeinstellung, wenn Unternehmen gegen das Dauereinsatzverbot verstoßen. Dafür gebe es in dem Gesetz keine Handhabe. Es obliege "dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten für Arbeitssachen", Sanktionen festzulegen, heißt es in der Entscheidung.

Geklagt hatte ein an einen Klinikbetreiber verliehener IT-Sachbearbeiter aus dem Kreis Lörrach in Baden-Württemberg. Er verlangte nach vier Jahren eine Festanstellung und die Zahlung der Lohndifferenz. Nach Zahlen der Bundesarbeitsagentur arbeiten bundesweit etwa 780.000 Menschen in Zeitarbeit.

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