Der Atomausstieg hat ein erstes juristisches Nachspiel für die Bundesregierung: Die Stromkonzerne RWE und Eon haben Klage eingereicht - sie wollen auf keinen Fall die Brennelementesteuer für ihre Kernkraftwerke zahlen.
Die Energiekonzerne machen ernst und versuchen, die Bundesregierung vor Gericht zu zerren: Die Energiekonzerne RWE und Eon haben die erste Klage gegen die Brennelementesteuer eingereicht. "Wir haben die Klage fristgerecht eingereicht für Gundremmingen Block B", sagte ein RWE-Sprecher.
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Ein Block des Kernkraftwerkes Gundremmingen, bei dem kürzlich die Brennstäbe ausgetauscht wurden. (© dpa)
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Die Atomkonzerne wollen gerichtlich erzwingen, dass sie die Steuern für die neuen Brennstäbe einbehalten dürfen, die vor wenigen Wochen im bayerischen Reaktor Gundremmingen zum ersten Mal eingesetzt wurden. Der Bund soll durch die Steuer bis 2016 bei neun verbleibenden Kernkraftwerken bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich einnehmen. Pro Meiler müssen die Konzerne etwa 150 Millionen Euro im Jahr zahlen. Vor Gericht wird es darum gehen, ob die Steuer verfassungskonform ist.
Der Streit um die Brennelementesteuer schwelt seit dem Entschluss der Bundesregierung, aus der Atomkraft auszusteigen. Die Steuer war den Atomkonzernen 2010 aufgebrummt worden als Ausgleich für die Laufzeitverlängerung. Weil die Regierung nach der Katastrophe von Fukushima den Atomausstieg beschloss, verkürzen sich die Laufzeiten aber wieder massiv. Deshalb sehen die Konzerne auch nicht mehr ein, warum sie die Steuer zahlen sollten. Außerdem argumentieren sie, dass ihnen schon beim rot-grünen Ausstieg im Jahr 2000 zugesichert wurde, nicht einseitig durch eine Steuer belastet zu werden.
Die Klage der Konzerne sei bereits am Dienstag dem Finanzgericht München zugestellt worden, sagte eine RWE-Sprecherin. Eon ist an dem AKW zu 25 Prozent beteiligt: Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, formal klage zwar RWE: "Das Vorgehen ist aber mit uns abgestimmt."
EnBW, der dritte von der Brennelementesteuer betroffene deutsche Kernkraftwerksbetreiber, hat sich dagegen noch nicht entschieden zu klagen. Ein Sprecher sagte, die Entscheidung werde erst nach dem 15. Juli fallen.
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(dapd/dpa/jab)
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Atomkraft muss ein Auslaufmodell bleiben. Sonne, Wind und Wasser plus Energieeffizienz und Einsparung gehören die Zukunft!
Ach neee: Jetzt ist der rot grüne Atom-Konsens dann doch wieder in Ordnung? Dann hättet ihr ihn aber nicht durch massive Lobbyarbeit torpedieren dürfen :o)) Da muß sich dann schon mal entscheiden, was man will....
"Wenn es denn jetzt feststeht, dann muss ja auch feststehen, gegen welche Gesetze die BRD hier angeblich verstößt."
Sie verkennen ein wichtiges Prinzip eines Rechtsstaates.
Bei einer Klage muss gar nichts feststehen. Es ist jedem erlaubt, auch eine noch so blödsinnige Klage zu erheben.
Erst im nächsten Schritt, nämlich wenn sich das angegangene Gericht damit befasst, wird geprüft, ob es für das Klagebegehren die vom Kläger behauptete Grundlage gibt. So weit sind wir aber eben noch nicht.
Also (grünen) Tee trinken und abwarten. Ich gehe davon aus, dass die versierten Gerichtsreporter der Qualitätspresse zu gegebener Zeit von den (öffentlichen) Gerichtsverhandlungen berichten wird.
"Die Strommonopolisten haben zuvor den Vertrag gebrochen den diese 2000 abgeschlossen haben"
Nein, das haben sie (jedenfalls formal) nicht. Es war die andere Vertragspartei, nämlich die gewendete Bundesregierung, die den Vertrag der Vorgänger mit der ersten "Energie-Revolution" des vergangenen Herbstes selbst für obsolet erklärt hat.
Das Vorgehen der Konzerne ist damit nur konsequent, wenn sie die Rechts- und Vermögensvorteile, die man ihnen seinerzeit ohne Not und Grund zugeschoben hat, nicht kampflos wieder herausrücken will.
Bleibt die viel wichtigere Frage - wer zieht eigentlich diese Regierung wegen der damaligen Veruntreuung von Volksvermögen zur Rechenschaft ?
Ein Industrie und Exportland wie Deutschland darf es sich einfach nicht leisten in den Verruf eines "Unrechtsstaates "oder der Rechtsbeugung zu kommen !
Vertragsrecht ist einer der Grundbausteine einer Rechtsstaatlichen Demokratie .
Wird dieses recht gebeugt , stellt sich die Rechtsstaatlichkeit in frage !
Paging