Räumung des Protest-Camps in Frankfurt:Occupy-Aktivisten wehren sich mit Farbe gegen Polizisten

30 Mannschaftswagen vor dem Zeltlager der Occupy-Bewegung: Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Stadt Frankfurt bestätigt, nun hat die Polizei das Camp geräumt. Mit einer Sitzblockade wollen sich die Aktivisten dagegen wehren - der Auftakt zu den "Blockupy"-Aktionstagen im Bankenviertel.

Das Zeltstadt am Willy-Brandt-Platz ist leer, die letzten der etwa 250 Occupy-Aktivisten sind inzwischen von der Polizei aus dem Camp herausgetragen worden. Auch ein einzelner Aktivist, der sich bis zuletzt auf der Euro-Skulptur vor der EZB verschanzt hat, hat seinen Widerstand inzwischen aufgegeben.

Das schreibt der Hessische Rundfunk in seinem Liveblog zur Räumung des Occupy-Camps, die am Mittwochmorgen begonnen hat. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte zuvor entschieden, dass das Camp der Occupy-Anhänger geräumt werden darf.

Die Aktivisten, die seit acht Monaten mit dem Zeltlager in der Grünanlage vor dem EZB-Hochhaus mitten im Frankfurter Bankenviertel gegen die Rolle der Finanzbranche in der Wirtschaftskrise protestieren, kommentierten die Polizeiaktion mit Trommeln und Pfeifen, skandierten "Haut ab, haut ab" und "Schämt euch, schämt euch" in Richtung der Einsatzkräfte.

Nachdem die Camp-Insassen mehreren Aufforderungen nicht folgten, das Camp freiwillig zu verlassen, begann die Polizei damit, die Bankenkritiker aus dem Camp zu führen. Mehrere Aktivisten, die in großen Farb-Planschbecken saßen, wurden von Beamten in Schutzanzügen abgeführt und vorübergehend in Gewahrsam genommen. Teilweise wurden die Beamten dabei mit weißer und rosa Farbe bespritzt.

Die Stadt Frankfurt hatte aus Angst vor Ausschreitungen während der angekündigten Proteste der kapitalismuskritischen "Blockupy"-Bewegung in den kommenden Tagen den Aufenthalt in dem Camp verboten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat mit seiner Entscheidung dieses Verbot, das bis zum 20. Mai gilt, bestätigt und die Beschwerde eines Campbewohners abgewiesen.

Das befristete Aufenthaltsverbot für das Zeltlager neben der Europäischen Zentralbank (EZB) sei "im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse" rechtens. Außerdem gebe es keine Erlaubnis, die Grünanlagen der Stadt dauerhaft zum Campen zu nutzen, bestätigte der VGH eine entsprechende Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar, teilte der VGH weiter mit.

Auch über mehrere ebenfalls erlassene Verbote anderer Protestaktionen und weitere Auflagen entschied der VGH am Mittwochvormittag. Die hessische Linkspartei hatte Beschwerde eingelegt, nachdem die Stadt Frankfurt die "Blockupy"-Aktionstage bereits Anfang Mai verboten hatte. Die geplanten Aktionen stellten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und begründeten ein Versammlungsverbot, hieß es im Schreiben der Stadt.

Wie der Hessische Rundfunk berichtet, ist die Entscheidung über die Beschwerde der Linkspartei bereits gefallen. Linken-Landeschef Ulrich Wilken habe bekanntgegeben, dass seine Beschwerde gegen das Blockupy-Verbot vom VGH in Kassel abgewiesen wurde. "Das ist eine Sauerei ohne Ende", habe Wilken zu den Demo-Verboten gesagt. Der Linke-Politker wolle sich jetzt mit einem Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht wenden.

Mit einer Kundgebung und einem Rave durch die Innenstadt sollen an diesem Mittwoch die Blockupy-Proteste beginnen. Die Veranstalter erwarten über das lange Himmelfahrtswochenende bis zu 30.000 Demonstranten in Frankfurt. Die Polizei rechnet mit gewaltsamen Ausschreitungen. Zum Blockupy-Bündnis gehören verschiedene Organisationen aus dem linken politischen Spektrum, darunter die Linkspartei und das globalisierungskritische Netzwerk Attac.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: