Birkenstock:Schlappen-Hersteller kämpft gegen Online-Giganten

Sandalen der Marke Papillio von Birkenstock auf der Messe fuer Streetwear Bread and Butter Berlin

Bei Freunden der Sandale ist Birkenstock ein großer Name. Im Netz kursieren allerdings viele Plagiate.

(Foto: Michael Gottschalk/imago)
  • Birkenstock will den US-Konzern Amazon nicht mehr mit seinen Schuhen beliefern. Grund sind Plagiate, die auf Plattformen des Online-Händlers angeboten wurden.
  • Das rheinland-pfälzische Unternehmen befürchtet, dass die gefälschten Produkte das Image der bekannten Marke ramponieren.
  • Für Unternehmen ist es schwierig, ihre Rechte in solchen Fällen durchzusetzen.

Von Jan Schmidbauer

Es ist eine dieser Geschichten, die beinahe zu gut sind, um wahr zu sein. Eine Geschichte, die einiges aufbieten kann: Eine widerspenstige Firma auf der einen, einen schier übermächtigen Gegner auf der anderen Seite. Einen deutschen Traditionshersteller, der stolz ist auf sein Kork-Fußbett ("oft kopiert, nie erreicht"). Und einen Weltkonzern, der Waren bald per Drohne ausliefern will.

Es war ein Kurier, der am vorletzten Donnerstag ohne Drohne nach München reiste, um im Auftrag des rheinland-pfälzischen Schuhherstellers Birkenstock dem Weltkonzern den Boykott zu erklären. Birkenstock, so steht es im Schreiben, wird die Europa-Tochter des Online-Händlers Amazon von Januar an nicht mehr beliefern. Der Boykott soll für das gesamte Birkenstock-Sortiment gelten.

Der Schuhfabrikant erhebt schwere Vorwürfe gegen Amazon: Unter anderem sollen auf der vom Online-Händler betriebenen Plattform "Marketplace" reihenweise gefälschte Birkenstock-Produkte angeboten worden sein. Amazon habe nicht reagiert. Birkenstock spricht von einer "Störung des Vertrauensverhältnisses", von einer "Täuschung der Verbraucher".

Produktfälschungen sind für jeden Markenhersteller problematisch, für Unternehmen wie Birkenstock können sie existenzgefährdend sein. Das Unternehmen, gegründet im 18. Jahrhundert, ist eine dieser deutschen Firmen, die es mit ihren Produkten zu Weltruf gebracht haben. "Mit uns läufst du gesünder" - so lautet verkürzt die Botschaft, die es bis nach Asien und in die USA geschafft hat. Birkenstock lebt von der Bekanntheit, aber auch vom Qualitätsversprechen seiner Marke. Die Schuhe sind teurer, sollen aber auch bequemer und haltbarer sein als die billigere Konkurrenz. "Die Marke ist größer als alles andere, als jeder von uns", sagte Geschäftsführer Oliver Reichert einmal der Zeit.

Was aber, wenn minderwertige Kopien diese Marke beschädigen? Birkenstock berichtet von zwei Wochen alten Latschen, die halb zerfetzt in der Beschwerdestelle des Unternehmens ankommen. Von Kunden, die über Blasen an den Füßen klagen. Viele von ihnen wüssten leider nicht, dass der Verursacher des Problems kein Birkenstock-Schuh sei, sondern eine Fälschung.

Konkret richten sich die Vorwürfe gegen den "Marketplace" von Amazon, eine Art digitaler Flohmarkt, auf dem es beinahe alles zu kaufen gibt: von der Handyhülle bis zur Kühltruhe. Weil die Produkte von Drittanbietern offeriert werden, ist Amazon im rechtlichen Sinne nicht der Verkäufer. Birkenstock wirft dem US-Konzern jedoch vor, trotz mehrmaliger Beschwerden nichts gegen die Fake-Birkenstocks unternommen zu haben. Amazon erklärt dazu, der Verkauf von gefälschten Produkten sei untersagt. "Wir entfernen Produkte, die gegen unsere Teilnahmebedingung verstoßen, sobald wir Kenntnis davon erlangen und ergreifen entsprechende Maßnahmen gegenüber dem Verkäufer".

Birkenstock ist nicht das einzige deutsche Unternehmen, das sich auf den Plattformen mancher Online-Händler schlecht repräsentiert fühlt. Auch der Schulranzen-Hersteller Scout oder die Rucksack-Firma Deuter versuchten in der Vergangenheit, den Verkauf ihrer Produkte über Anbieter wie Amazon oder Ebay zu verbieten. Nicht immer sind Plagiate das Problem. Viele Unternehmen sehen ihre Produkte auch aus anderen Gründen in schlechter Gesellschaft, etwa weil auf den Plattformen zeitgleich Gebrauchtware angeboten wird.

Birkenstock will den Kampf gegen die Praktiken von Amazon aufnehmen, auch wenn er mühsam ist. Bereits im Januar versuchte Birkenstock, den Druck auf den Online-Händler zu erhöhen und stoppte die Belieferung in den USA. Der Internetkonzern umging den Boykott aber offenbar, indem er sich bei anderen Händlern mit Birkenstock-Produkten eindeckte. In Europa könnte es ähnlich ablaufen. Das Kartellrecht lässt es kaum zu, einzelnen Händlern den Verkauf an Amazon zu verbieten. Eine seltene Ausnahme machte vergangene Woche der Europäische Gerichtshof.

Die Rechte sind schwer durchzusetzen

Der Luxusparfüm-Hersteller Coty darf seinen Vertragshändlern laut Urteil verbieten, Ware über Drittplattformen wie Amazon oder Ebay zu verkaufen. Allerdings bezog sich dieses Urteil allein auf Luxusprodukte, selbst hochpreisige Schlappen dürften eher nicht davon berührt sein.

Und selbst wenn Unternehmen im Recht sind, ist es schwer diese Rechte durchzusetzen. Es gibt im Online-Handel einen "riesen Graubereich", sagt Jens Borchardt, Fachanwalt für IT-Recht. Amazon unterliege bei seinen Drittanbieter-Geschäften der sogenannten Störerhaftung, ähnlich wie es die Betreiber sozialer Netzwerke tun. Laut Rechtsprechung ist es Betreibern von Plattformen damit nicht zuzumuten, jedes Angebot zu prüfen. Sie müssen erst handeln, wenn sie aktiv auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen werden, beispielsweise Fälschungen. Sollte Birkenstock den US-Konzern wirklich auf die Plagiate hingewiesen haben, hätte Amazon sie zumindest entfernen müssen.

Doch die Möglichkeiten, die sich daran anschließen, seien nicht besonders groß. Ein Unternehmen wie Birkenstock könnte Amazon in solchen Fällen zu einer Unterlassung verpflichten. Schadenersatz kann Birkenstock nach Ansicht von Anwalt Borchardt aber nicht geltend machen. "Die Hersteller", sagt er, "sind sehr schutzlos".

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