Bilanzbetrug ComRoad-Aktionär bekommt erstmals Schadenersatz
Anzeige
Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte das Münchner Telematik-Unternehmen zu einer Zahlung von 7500 Euro an einen geprellten Kleinanleger.
Anders als in den bisherigen Entscheidungen sei es in diesem Fall nicht um eine einzige falsche Unternehmensmeldung gegangen, die den Kläger zum Kauf der Aktie bewogen habe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Vielmehr habe ComRoads Betrug durch ständige Werbung mit Falschmeldungen in Zwischenberichten, ad-hoc-Mitteilungen und erfundenen Umsatz- und Gewinnsteigerungen eine andere Qualität erreicht.
ComRoad habe mit den Falschmeldungen den Eindruck eines großen, äußerst erfolgreichen Betriebes mit extremen Umsatzsteigerungen erweckt. Das habe den Kleinaktionär zum Kauf des Papiers bewogen.
Er verlangte nun die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis als Ersatz für seinen Schaden. Gegen das Frankfurter Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung eingereicht werden.
Unternehmens-Chef im Gefängnis
Anzeige
Das Landgericht München hatte Firmengründer Schnabel im vergangenen November wegen schweren Betrugs und Insiderhandels zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit musste zum ersten Mal ein Top-Manager des Neuen Markts hinter Gitter.
Er hatte nach Ansicht des Gerichts die Umsätze seines Telematik-Unternehmens in den Jahren 1999 bis 2001 zu etwa 98 Prozent erfunden und dadurch den Kurs der Aktie in die Höhe getrieben. Als besonders schwerwiegend wertete es das Münchner Gericht, dass Schnabel den Kursanstieg nutzte, um eigene Anteile zu verkaufen und sich massiv zu bereichern. Seine Frau Ingrid erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.