BGH-Urteil:Kartellbehörden dürfen Gaspreise überprüfen

Verstärkte Kontrolle: Die Kartellbehörden der Länder können künftig die Gaspreise der Versorger überprüfen.

Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Vorgehen der Wettbewerbshüter gegen überhöhte Gaspreise gestützt.

BGH-Urteil: Dem Missbrauch vorbeugen: Die Kartellbehörden der Länder dürfen künftig die Gaspreise der Versorger überprüfen.

Dem Missbrauch vorbeugen: Die Kartellbehörden der Länder dürfen künftig die Gaspreise der Versorger überprüfen.

(Foto: Foto: dpa)

Der Kartellsenat entschied am Mittwoch, dass ein örtlicher Erdgasversorger innerhalb seines angestammten Gebiets eine marktbeherrschende Stellung innehat. Deshalb unterlägen seine Verbraucherpreise der Missbrauchskontrolle.

Im konkreten Fall hatten die Stadtwerke Uelzen (Niedersachsen) im Herbst 2005 mehrfach die Tarife erhöht. Die Landeskartellbehörde beanstandete die Preise als überhöht und verlangte mit der Jahresabrechnung eine Rückzahlung an die Kunden.

BGH vertritt andere Meinung

Das Oberlandesgericht Celle war der Ansicht, die Stadtwerke hätten keine marktbeherrschende Stellung, weil sie im Wettbewerb mit Heizöl, Strom und Fernwärme stünden, und hob die Rückzahlungsverfügung deshalb auf. Der Kartellsenat des BGH kam in letzter Instanz zu einem anderen Ergebnis. Unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Klaus Tolksdorf wurde die Celler Entscheidung aufgehoben.

Der Kunde könne seine Heizung nicht ohne weiteres auf andere Energieträger umstellen, heißt es in der Begründung.

Der Fall wurde an das OLG Celle zurückverwiesen. Das muss nun prüfen, ob die Stadtwerke bei den Preiserhöhungen ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hatten.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KVR 2/08)

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