BGH-Urteil gegen Deutscher Ring:Nachschlag für Kunden von Lebensversicherungen

Als intransparent und unwirksam stufen die Richter am Bundesgerichtshof Klauseln des Versicherers Deutscher Ring ein, die Kunden oft um ihr ganzes Erspartes bringen, wenn sie in den ersten Jahren die Lebenspolice kündigen. Auf Tausende Euro können Betroffene jetzt hoffen.

Andreas Jalsovec und Uwe Schmidt-Kasparek

Am Ende der Verhandlung war Edda Castello rundum zufrieden. "Wir fühlen uns alle ziemlich gut", sagte die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Kurz zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Verbraucherschützern zu einem Sieg gegen das Versicherungsunternehmen Deutscher Ring verholfen. Ein Sieg, der Millionen Kunden von Lebensversicherern Rückzahlungen von oft mehreren tausend Euro bescheren könnte.

Die Richter stuften einige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als intransparent und unwirksam ein. Dabei geht es vor allem um jene Vereinbarungen, die den Rückkaufswert regeln. Das ist die Summe, die ein Versicherter bekommt, wenn er seinen Vertrag vorzeitig kündigt.

Bislang erhält er nur einen Bruchteil dessen erstattet, was er eingezahlt hat. Denn die Versicherung zieht gleich von Anfang an sämtliche Abschlusskosten und Provisionen von den Beiträgen ab. Wer daher seinen Vertrag kündigt, sieht vor allem in den ersten Jahren kaum etwas von seinem Geld wieder.

Das, so befanden die Richter, sei "eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers". Es könne nicht sein, dass jemand fürs Alter vorsorge und bei Abbruch eines Vertrages "nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert" erhalte. In dem Verfahren ging es dabei um Policen, die zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen wurden. Die Richter dehnten ihr Urteil aber auch auf Neuabschlüsse nach 2008 aus - "sofern die Verträge gleiche Klauseln enthalten", meint Verbraucherschützerin Castello.

Das Urteil gilt zunächst nur für den Deutschen Ring. Große Versicherer wie die Allianz, Ergo oder Generali verwenden aber identische Klauseln. Auch gegen sie klagt die Verbraucherzentrale vor dem BGH. "Es besteht kein Zweifel, dass die Richter in diesen Fällen ebenso entscheiden werden", meint Edda Castello. Auch Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) geht davon aus, dass die Entscheidung richtungweisend ist. "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Branche", sagt er.

Deutlich höhere Rückkaufswerte für Kunden

Entscheiden die Richter auch in anderen Fällen ähnlich, werden die Versicherer künftig deutlich höhere Rückkaufswerte auszahlen müssen. Sie müssen überdies die Stornogebühren kappen, die sie bei Kündigung verlangen. Versicherte dürften einen Anspruch auf mindestens die Hälfte ihrer eingezahlten Beträge haben, meint Castello.

Diese Höhe hatte der BGH in einem früheren Urteil festgelegt. Je nach Einzahlung kommen daher Nachzahlungen von mehreren tausend Euro pro Police auf die Versicherer zu. Insgesamt, so schätzt die Verbraucherzentrale, gehe es um eine Summe von zwölf Milliarden Euro.

Allein beim Deutschen Ring können etwa 50.000 ehemalige Kunden auf eine zusätzliche Auszahlung hoffen. Dabei geht es sowohl um Kapitallebensversicherungen wie um Rentenversicherungen. Kunden, die eine fondsgebundene Lebensversicherung aufgegeben haben, können nicht von der BGH-Entscheidung profitieren. Zudem sind Ansprüche von Kunden, die ihre Police vor dem 1. Januar 2009 bereits gekündigt haben, verjährt. "Darauf werden wir uns berufen", sagte ein Sprecher des Deutschen Rings.

Kunden, die bereits mit Hinweis auf die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Ansprüche angemeldet haben, sollen hingegen entschädigt werden. Wie andere Versicherer auf das Urteil reagieren, ist unklar. Signal-Iduna etwa möchte erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten; und Generali zieht sich sogar darauf zurück, dass das Urteil nur gegen den Deutschen Ring ergangen sei.

Verbraucherschützer Kleinlein rät Kunden, sich nicht abwimmeln zu lassen und ihren früheren Vertrag von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Geld zurückfordern kann man mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale.

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