BGH-Urteil für die Baubranche:Bei Verzögerung gibt's Geld

Verzögert sich der Baubeginn, müssen Baufirmen mit höheren Materialkosten rechnen. Jetzt entschied der BGH: Die Unternehmen dürfen einen Nachschlag verlangen - unter gewissen Bedingungen.

Bauunternehmen können bei öffentlich ausgeschriebenen Projekten einen Nachschlag für gestiegene Kosten verlangen, wenn sich der ursprüngliche Bautermin wegen eines Rechtsstreits nicht mehr halten lässt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit eine Entscheidung vom Mai bekräftigt.

Mit dem Urteil gab das Karlsruher Gericht einem Straßenbauunternehmen Recht, das den Zuschlag zum sechsspurigen Ausbau der Autobahn A1 bei Münster bekommen hatte. Der Bau sollte "spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung" beginnen. Da sich aber der Zuschlag wegen einer gerichtlichen Überprüfung um mehrere Monate verzögerte, verlangt der Unternehmer vom Auftraggeber Bundesrepublik 1,3 Millionen Euro Nachschlag, weil die Materialkosten gestiegen seien.

Der BGH gab ihm im Grundsatz Recht: Entscheidend sei der in der Ausschreibung genannte konkrete Zuschlagstermin - andernfalls würde dem Unternehmen das Risiko einer Verzögerung auferlegt. "Denn dann könnte eine Preiskalkulation nicht mehr auf verlässlichen Bauterminen, sondern nur auf Mutmaßungen aufbauen", heißt es in dem Urteil.

Mit dem am Freitag bekanntgegebenen Urteil korrigierte das Gericht eine weit verbreitete Klausel, mit der sich öffentliche Auftraggeber vor zusätzlichen Ansprüchen schützen wollen. Laut BGH ist es unzulässig, den Baubeginn an das - unbestimmte - Ende der häufig vorkommenden gerichtlichen Überprüfung einer öffentlichen Auftragsvergabe zu knüpfen. Maßgeblich ist vielmehr der in der Ausschreibung genannte Termin. Kommt es hier zu Verzögerungen, kann der Bauunternehmer Ansprüche geltend machen.

In einem zweiten Urteil stellte der BGH allerdings klar, dass nicht jede Verzögerung zu zusätzlichen Ansprüchen führt. In diesem Fall ging es um den Auftrag zur Rekultivierung einer Braunkohletagebau-Fläche in Brandenburg. Die Frist für den Zuschlag musste verlängert werden - wozu das Unternehmen seine Zustimmung erteilte. Weil sich jedoch die Bauzeit noch einhalten ließ, bleibt das Unternehmen auf den inzwischen gestiegenen Energiekosten sitzen: Dem BGH zufolge hätte es der Fristverlängerung nicht zustimmen dürfen, wenn es seinen Preis nicht halten könne.

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