BGH-Urteil:Deutscher Telekom droht Klagewelle

Der Bundesgerichtshof verhilft einem Käufer von Telekom-Aktien zu Rechtsschutz für eine Schadenersatzklage gegen die Telekom. Der veröffentlichte Börsenzulassungsprospekt ist nach Ansicht der Richter unrichtig gewesen.

Der Kläger hatte im Juli 2000 beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom 500 Aktien erworben und fordert nach dem Kursabsturz Schadenersatz.

Zur Begründung führte der BGH an, der im Mai 2000 veröffentlichte Börsenzulassungsprospekt sei unrichtig gewesen, weil in der Telekom-Bilanz der Immobilienbesitz erheblich zu hoch bewertet worden sei. Die Concordia Rechtsschutzversicherung hatte die Kostenübernahme des Rechtsstreits abgelehnt, weil das Verfahren gegen Handelsgesellschaften nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt seien.

Erst später berief sich die Concordia zudem auf fehlende Erfolgsaussichten. (AZ: IV ZR 327/02) Der BGH verurteilte die Concordia, dem Kläger Rechtsschutz für seinen Streit mit der Telekom zu gewähren. Der Prospekthaftungsanspruch nach dem Börsengesetz sei nicht dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften zuzuordnen, sondern dem Bereich des Kapitalmarktrechts.

Erfolgsaussichten nicht berücksichtigt

Die entsprechende Vorschrift diene dem Schutz des Kapitalanlegers und begründe die Haftung für ein Verhalten - den Erlass und die Herausgabe eines unrichtigen Prospekts -, das vor dem Zeitpunkt des Aktienkaufs liegt. Deshalb sei das Geltendmachen von Ansprüchen nach Paragraph 45 des Börsengesetzes nicht als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften anzusehen, heißt es im Urteil.

Die Versicherung kann dem BGH zufolge in dem Fall auch nicht auf die fehlende Erfolgsaussicht der Klage gegen die Telekom verweisen, um den Anspruch auf Rechtsschutz abzulehnen, weil sie diesen Ablehnungsgrund nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt hatte.

Die Erfolgsaussicht der Klage war laut BGH deshalb nicht zu prüfen. Nach Angaben der Rechtsvertreter des Klägers drohen der Telekom inzwischen rund 4000 Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit dem dritten Börsengang.

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