Bezahlen per Kreditkarte:Gebühren verboten

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Ist die Ware im Internet bezahlt, sind die Betrüger bald verschwunden.

(Foto: imago)

Den Flug im Internet per Kreditkarte bezahlen? Kostet zehn Euro extra - solche Zusatzgebühren sind künftig verboten. Eine Reform schützt auch andere Bezahlwege.

Von Felicitas Wilke

Ein Flugticket, das vorgab, 500 Euro zu kosten, war am Ende einer Buchung bislang schnell mal einen knappen Zehner teurer. Nämlich zum Beispiel dann, wenn der Kunde mit Kreditkarte bezahlte. Das ändert sich vom 13. Januar an, wenn das sogenannte Surcharging-Verbot in Kraft tritt. Was Verbraucher darüber wissen sollten.

Was ändert sich für die Kunden?

Für sie sind die Zeiten vorbei, in denen sie mehr bezahlen mussten, nur weil sie ihre Rechnung per Kreditkarte oder per Lastschrift begleichen wollten. Dahinter steckt eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht übertragen wurde. Die Regelung untersagt den Händlern, eine sogenannte Surcharging-Gebühr für die Nutzung der wichtigsten bargeldlosen Zahlungsmittel zu verlangen. Eine gute Nachricht für die Kunden, findet Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband: "Es ist eine wichtige Entwicklung für uns, dass Verbraucher fürs Bezahlen nicht mehr extra bezahlen müssen."

Gab es eine ähnliche Regelung nicht schon einmal?

Tatsächlich müssen Händler ihren Kunden bereits seit 2014 "eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit" anbieten. Auch darf das Extra-Entgelt bereits nach jetziger Rechtslage nicht über die Kosten hinausgehen, "die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen". So steht es im Gesetz. Bevor es in Kraft getreten war, hatten gerade Fluggesellschaften und Online-Reisebüros teilweise erhebliche Aufschläge berechnet, wenn die Kunden zum Beispiel mit Kreditkarte zahlen wollten. Die neue Richtlinie geht noch weiter. Nutzen Verbraucher "besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel", dürfen Händler künftig keine Gebühren mehr erheben.

Was sind besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel?

Darunter versteht der Gesetzgeber die Überweisung, das Bezahlen per Lastschrift und mit den weit verbreiteten Karten, also insbesondere der Girokarte und den Kreditkarten von Visa und Mastercard.

Welche Ausnahmen gibt es?

Firmenkreditkarten und Karten, die nicht von einer Bank, sondern vom Kreditkarteninstitut direkt ausgegeben werden, umfasst das neue Gesetz nicht. Dazu gehören etwa die in Deutschland weniger gängigen Kreditkarten von American Express. Auch beim Bezahldienst Paypal sind weiterhin Extra-Gebühren möglich, obwohl gerade im Online-Handel viele Menschen damit bezahlen. Doch nach "intensiven Beratungen" habe die Koalition beschlossen, das Surcharging-Verbot nicht auf Paypal auszuweiten - so kann man es in einem Bericht des Finanzausschusses vom Mai vergangenen Jahres nachlesen. Das Unternehmen hat darauf reagiert und gerade seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Darin untersagt es den Händlern, "ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der Paypal-Services als Zahlungsmethode" zu erheben. Lässt sich ein Händler künftig die Zahlung mit Paypal von seinen Kunden bezahlen, dann "besteht die Gefahr, dass das Paypal-Konto des Händlers gesperrt wird", sagt Stefan Huch, Experte bei der Unternehmensberatung Capgemini Consulting. Die Händler verstoßen dann zwar nicht gegen das Gesetz, aber gegen die AGB von Paypal.

Welchen Folgen hat die neue Richtlinie für die Händler?

"Mit dem neuen Gesetz fällt für den Handel ein Steuerungsinstrument weg", sagt Ulrich Binnebößel, Zahlungsverkehrsexperte des Handelsverbands Deutschland. Allein die theoretische Möglichkeit, von den Kunden ein Entgelt zu verlangen, sei bislang ein gutes Druckmittel gewesen, um sich vor überhöhten Gebühren seitens der Banken und Kreditkartenunternehmen zu schützen. Diese Option falle nun weg und führe dazu, "dass gestiegene Kosten künftig auf alle Zahler umgelegt werden müssen", sagt Binnebößel. Dass der Kunde dies tatsächlich an den Endpreisen spüren werde, glaubt er aber nicht - dafür falle dieser Posten zu wenig ins Gewicht.

Berater Huch geht davon aus, dass sich die Händler selbst zu helfen werden wissen. "Gerade online können sie bei den Zahlungsoptionen die von ihnen bevorzugten Zahlungsmittel vor den teureren und weniger präferierten Optionen platzieren", sagt er. So steigt die Chance, dass sich die Kunden für die Lieblingsvariante des Verkäufers entscheiden. Für die Verbraucher macht es ohnehin keinen Unterschied mehr, wie sie zahlen.

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